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Welche konkreten Kürzungen bei Beamtenpensionen, Beihilfe und Besoldung werden Sie in dieser Legislatur unterstützen, damit die Konsolidierungslast nicht einseitig Sozialversicherte trifft?

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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Ben L. •

Welche konkreten Kürzungen bei Beamtenpensionen, Beihilfe und Besoldung werden Sie in dieser Legislatur unterstützen, damit die Konsolidierungslast nicht einseitig Sozialversicherte trifft?

Sehr geehrte Frau Bas,

beim Bürgergeld werden 5 Milliarden Euro eingespart, Sanktionen verschärft und eine Nullrunde 2026 durchgesetzt. In der GKV drohen Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen.

Gleichzeitig liegt das Beamten-Versorgungsniveau bei 71,75 %, während das Rentenniveau bei 48 % steht. Beihilfe wird zu 50–80 % aus Steuermitteln finanziert – ohne Selbstbehalte wie sie GKV-Versicherte kennen. Besoldungserhöhungen liegen regelmäßig über der Bürgergeld-Entwicklung.

Eine gerechte Lastenverteilung erforderte konkrete Maßnahmen auch im Beamtenbereich: Absenkung des Versorgungsniveaus, Selbstbehalte in der Beihilfe, Nullrunde bei der Besoldung, Anhebung des Pensionsalters.

Werden Sie solche Maßnahmen unterstützen? Falls nein: Auf welcher sachlichen Grundlage halten Sie es für gerechtfertigt, dass Kürzungen ausschließlich diejenigen treffen, die ohnehin weniger Absicherung haben?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Lassen Sie mich einleitend sagen, dass es Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt allgemein gibt. Dieser beschränkt sich nicht auf die Sozialversicherungen, sondern ist in allen Bereichen des Bundeshaushalts zu spüren.

Bei der Reform zur neuen Grundsicherung handelt es sich nicht in erster Linie um eine Konsolidierungsmaßnahme. Stattdessen haben wir das System neu austariert, um mehr Menschen in Arbeit zu bringen und es zu erleichtern, Sozialleistungsmissbrauch zu unterbinden. Die zweckmäßige Einsetzung dieser Mittel ist auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, die diese Sozialleistung finanzieren.

Ich betone dabei stets: Die große Mehrheit der Menschen, die Grundsicherung beziehen, hält sich bereits an die Regeln. Für sie ändert sich daher nichts. Einsparungen sind daher in diesen Fällen auch nicht zu erwarten. Die Anpassung des Regelbedarfs der Grundsicherung ist das Ergebnis einer gesetzlich festgelegten Berechnungsformel. Diese berücksichtigt die Entwicklung der Preise und Löhne und insbesondere die Inflation. Im Jahr 2024 gab es eine sehr deutliche Erhöhung um rund 12 Prozent. Seitdem ist die Inflation aber wieder zurückgegangen. Die Berechnung für 2026 ergibt unter anderem deshalb keine weitere Erhöhung.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung handelt es sich um zwei unterschiedliche, historisch gewachsene Alterssicherungssysteme, die sich eigenständig entwickelt haben und die daher in ihren Einzelregelungen nicht miteinander vergleichbar sind. Beide Systeme unterscheiden sich insbesondere mit Blick auf die Sicherungsziele: Die gesetzliche Rente erfüllt die Funktion einer Regelsicherung, die Beamtenversorgung deckt hingegen zusätzlich die betriebliche Zusatzsicherung als zweite Säule ab.

Ihre grundsätzliche Kritik an den unterschiedlichen Systemen kann ich nachvollziehen. Auch ich habe mich in der Vergangenheit bereits für eine Erwerbstätigenversicherung ausgesprochen, in die neben Arbeitnehmern auch Selbständige, Beamte und Abgeordnete einzahlen. Auch die Alterssicherungskommission hat dies als „Idealbild der Alterssicherung“ bezeichnet. Sie sieht jedoch für die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten verfassungsrechtliche Hürden und mögliche finanzielle Nachteile für öffentliche Haushalte und die gesetzliche Rentenversicherung. Die Kommission schlägt daher zunächst vor, Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Wir werden nun schnellstmöglich an die Umsetzung der Kommissionsempfehlungen gehen. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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