Werden Sie die Regierung künftig dazu bewegen, Probleme effektiv zu lösen, anstatt sich in Nebensächlichkeiten zu verlieren?
Sehr geehrte Frau Bas,
die Grundsicherung soll viele Milliarden einsparen, nun werden es wohl weniger als 100 Millionen[1]. Während viel Aufwand in eine geringe Einsparung investiert wurden, bleiben deutlich größere Potenziale ungenutzt.
Eine umfassende Reform des in über 500(!) Einzelleistungen zerfaserten Sozialstaats[2] würde nicht nur in den Verwaltungen beträchtliche Arbeitskraft freisetzen.
Weitere Themen: Beitragsbemessungsgrenze, Finanzkriminalität, Steuervorteile[3], Privatisierung von Gewinnen bei Vergesellschaftung der Kosten[4,5].
Mit freundlichen Grüßen
[1]dw.com/de/deutschland-kaum-sparpotenzial-beim-b%C3%BCrgergeld/a-74474306
[2]spiegel.de/politik/deutschland/sozialstaat-deutsche-sozialleistungen-zwischen-vielfalt-und-nutzlosigkeit-a-530eec3f-c7d6-41b3-9608-f42d6578308c
[3]finanzwende.de/themen/steuergerechtigkeit
[4]deutschlandfunkkultur.de/autokonzerne-rekordgewinne-hohe-dividenden-100.html
[5]finanzwende.de/themen/banken-und-schattenbanken/keine-geschenke-fuer-banken
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag ein umfassendes Programm gegeben, das sich aktuell in der Umsetzung befindet. Die von Ihnen genannten Themen verteilen sich natürlich auf verschiedene Ministerien. Sie können mir in jedem Fall glauben: Alle Ministerin sind engagiert, die Probleme dieses Landes effektiv und effizient zu lösen. Für Nebensächlichkeiten haben wir weder die Zeit noch die Ressourcen.
Für das BMAS kann ich Ihnen mitteilen, dass mit dem 13. SGB II Änderungsgesetz das Gleichgewicht zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu ausbalanciert und gestärkt werden soll. Das System der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll gerechter und zukunftsfester werden. Wichtig ist, die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird weiterhin verlässliche Sicherheit für diejenigen bieten, die Hilfe und Unterstützung brauchen und die wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt fassen wollen und sollen. Wer arbeiten kann, muss aber daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern. Dafür braucht es auf der einen Seite die wirksame Unterstützung durch die Jobcenter und auf der anderen Seite die Mitwirkung und Eigenverantwortung der leistungsbeziehenden Personen. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird deshalb noch konsequenter auf Vermittlung und Mitwirkung ausgerichtet. Die Unterstützung durch die Jobcenter wird gestärkt, unter anderem indem die Jobcenter mehr finanzielle Spielräume für Förderleistungen erhalten. Zudem sollen Geldleistungen noch zielgerichteter eingesetzt werden. Jobcenter erhalten darüber hinaus wirksamere Instrumente zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs. Allein aufgrund der beschriebenen Maßnahmen des geplanten Änderungsgesetzes ergeben sich aber keine Einsparungen in Milliardenhöhe. Wichtig ist, dass wieder mehr Menschen in Arbeit kommen und dadurch die Zahl der Leistungsbeziehenden sinkt. Voraussetzung dafür ist und bleibt allerdings eine Belebung des Arbeitsmarktes. Sinkt die Zahl der Regelleistungsberechtigten um 100.000, kann dies zu Einsparungen von rund 850 Millionen Euro pro Jahr führen.
Darüber hinaus arbeitet das BMAS stetig mit den anderen Ressorts an der Modernisierung des Sozialstaats. Bürgerfreundlichkeit steht dabei im Zentrum. Das System soll vereinfacht werden und schneller für die Menschen zugänglich sein, die darauf angewiesen sind. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, eine Kommission zur Sozialstaatsreform einzusetzen, die kurzfristig Empfehlungen vorlegen soll. Themen sind u. a. massive Rechtsvereinfachung, rascherer Vollzug und die Zusammenlegung sowie Pauschalierung von Sozialleistungen. Die Kommission untersucht u. a., wie Verwaltungsabläufe beschleunigt werden können, welche Leistungen sich unter Umständen zusammenlegen und wie sich Antragstellung und Bearbeitung digitalisieren lassen. Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen. Sie hat am 1. September 2025 ihre Arbeit aufgenommen und als erstes einen großen Beteiligungsprozess mit Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Praxis und andere Stakeholder gestartet.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
