Es ist nachvollziehbar, dass Sie sich ein Verfahren wünschen, das Leistungsmissbrauch und Arbeitsverweigerung konsequent ahndet und gleichzeitig die Mitarbeitenden in den Behörden schützt. Allerdings ist der vorgeschlagene Ansatz – Sanktionen grundsätzlich durch ein externes, anonymes „Partner-Jobcenter“ in einer anderen Stadt entscheiden zu lassen – aus mehreren Gründen nicht umsetzbar.
Ein Rentensystem, das solidarisch von allen für alle finanziert wird, wird von vielen und auch von mir persönlich als gerechter empfunden. Mir ist bewusst, dass sich bei einer solchen weitreichenden Veränderung des Alterssicherungssystems viele und auch finanzielle Fragen stellen, die zuvor geklärt werden müssten.
Die Mütterrente III wird am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Hundesteuer ist eine sogenannte Gemeindesteuer. Die Kommunen entscheiden selbst, wie sie diese Mittel verwenden und in welchem Umfang sie sie beispielsweise zur Unterstützung von Tierheimen einsetzen.
Für alle, die bis 2057 erstmals eine Rente beziehen, errechnet das Finanzamt einen individuellen Rentenfreibetrag
Derzeit beraten wir das Steueränderungsgesetz 2025 im Bundestag. Darin geht es auch um die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Ehrenamts.