Antwort 01.12.2025 von Bärbel Bas SPD
Grundsätzlich sieht das Bundesmeldegesetz vor, dass Wohnungsgeber bei der Anmeldung einer Wohnung mitwirken und der meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen müssen.
Grundsätzlich sieht das Bundesmeldegesetz vor, dass Wohnungsgeber bei der Anmeldung einer Wohnung mitwirken und der meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen müssen.
Ich empfehle Ihnen, sich direkt an das Bundesinnenministerium bzw. den Bundesinnenminister zu wenden.