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Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD

Der Entwurf der Bundesregierung zum Altersvorsorgereformgesetz sieht vor, dass auch künftig Altersvorsorgevermögen für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden kann. Wenn Sie Ihr Altersvorsorgekapital bereits vor dem 1. Januar 2028 für eine selbst genutzte Wohnung verwendet haben, sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes allerdings die bisherigen Regelungen weiter gelten.

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Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
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Antwort 05.01.2026 von Bärbel Bas SPD

Seit Einführung des Deutschlandtickets ist der öffentliche Nahverkehr in NRW für Nutzerinnen und Nutzer deutlich günstiger geworden als zuvor. Einige Angebote speziell für Seniorinnen und Senioren, so zum Beispiel auch das Bären-Ticket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, sind weggefallen.