Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
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Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Auch die Fahrerlaubnisverordnung wurde geändert, so dass gelegentlicher Cannabiskonsum nicht automatisch zu einer Nichteignung führt.
Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Dazu gehören insbesondere die schwierige Lage vor Ort und die notwendigen Prüfungen bei mitreisenden Begleitpersonen.
Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Klar ist: Erben an sich ist nichts Unrechtes.