CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass das Werkstattentgelt verbessert werden soll. Wie dies konkret umgesetzt werden soll, wird derzeit geprüft.
Ihre Frage betrifft eine steuerrechtliche Regelung, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen fällt und deren Ausgestaltung derzeit noch nicht feststeht.
Eine Erleichterung bietet aber sicherlich die Möglichkeit, dass Sie Rentenanträge mittlerweile auch online stellen und alle Nachweise und Dokumente auf diesem Wege einreichen können.
Soll ein Verstoß des Vertragsstaates gegen die UN-BRK geltend gemacht werden, steht Einzelpersonen die Möglichkeit des Individualbeschwerdeverfahren offen. Voraussetzung hierfür ist u. a. das der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde.
Um das Thema Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu stärken, hat das BMAS den „Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet.
Meinen Wissens nach haben sich bislang keine Anhaltspunkte für eine Problematik zum Thema „Machtmissbrauch in der beruflichen Rehabilitation“ ergeben, die eine allgemeine Klärung durch das BMAS oder gesetzgeberischen Handlungsbedarf erfordern.