Antwort 28.02.2025 von Bärbel Bas SPD
Wie alle gewählten Bundestagsabgeordneten werde ich bei der konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestages an der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Deutschen Bundestages teilnehmen
Wie alle gewählten Bundestagsabgeordneten werde ich bei der konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestages an der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Deutschen Bundestages teilnehmen
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 einstimmig weitreichende Verbesserungen für SED-Opfer beschlossen und ein "Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" gebilligt. Dieses Gesetz tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.
Grundsätzlich gilt: Parteien dürfen in Deutschland Spenden annehmen. Einzelspenden von mehr als 35.000 Euro müssen der Bundestagspräsidentin unverzüglich angezeigt werden und werden dann zeitnah als Bundestagsdrucksache veröffentlicht