Der Arbeitsschutz in Deutschland ist durch das Klimaanpassungsgesetz verpflichtet, insbesondere Klimaanpassungsbedarfe zu berücksichtigen.
Mit Ihrem Vorschlag würden aber vor allem zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung aufgegeben:
Entsprechend dem Versicherungsprinzip entstehen Leistungsansprüche nur bis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass das Werkstattentgelt verbessert werden soll. Wie dies konkret umgesetzt werden soll, wird derzeit geprüft.
Ihre Frage betrifft eine steuerrechtliche Regelung, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen fällt und deren Ausgestaltung derzeit noch nicht feststeht.
Eine Erleichterung bietet aber sicherlich die Möglichkeit, dass Sie Rentenanträge mittlerweile auch online stellen und alle Nachweise und Dokumente auf diesem Wege einreichen können.