Frage an Barbara Hendricks bezüglich Soziale Sicherung

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Barbara Hendricks
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Frage von Bernd-Leo M. •

Frage an Barbara Hendricks von Bernd-Leo M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Hendrix,
heute einmal eine Frage aus einem anderen Fachgebiet an "unsere" Abgeordnete.

Wie Sie vielleich mitbekommen haben, wird die Arbeit der Betreuungsvereine und gesetzlichen Betreuer immer anspruchsvoller und zeitintensiver. Vielen Betreuungsvereinen und Kollegen geht es wirtschaftlich schlecht. Im Südkreis haben alle Betreuungsvereine ihre Arbeit eingestellt, immer mehr selbstständige Kollegen steigen aus...

In einer ersten Maßnahme nach Vorlage des 2. Zwischenberichtes der vom BMJV beauftragten Studie zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ soll die Vergütung von gesetzlichen Betreuer/innen erstmals seit zwölf Jahren angehoben werden – um 15 Prozent. Darauf haben sich die Rechtspolitiker/innen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas geeinigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in Kürze vorgelegt werden, so dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann.

Der Verband der Berufsbetreuer (BdB) fordert, dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Regierung folgt und die Umsetzung dieser ‚Sofortmaßnahme‘ zur Linderung der wirtschaftlichen Notsituation von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer/innen möglich macht.

Unterstützen Sie den Verband in diesen Forderungen?
Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Marx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich seit Jahren für eine Erhöhung der den Berufsbetreuern zustehenden Vergütung stark und setzt sich dafür ein, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen.

Der Bundesrat hat im Oktober letzten Jahres mit dem Entwurf des Gesetzes zur ,,Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten" das Gesetzgebungsverfahren angestoßen. Nach der ersten Lesung im Bundestag 16.02.2017 und anschließender Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, hat sich die SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren für eine angemessene Vergütung stark gemacht. Dadurch konnte in Verhandlungen eine Vergütungserhöhung um 15 Prozent durchgesetzt werden.

Die Erhöhung, die sich an der Einkommensentwicklung der tarifbeschäftigten Sozialpädagogen und damit einer vergleichbaren Berufsgruppe orientiert, soll die Wertschätzung für die in diesem Berufsfeld tätigen Menschen ausdrücken und die Attraktivität des Berufes für die jüngere Generation sicherstellen. Die Vorteile der Vergütungserhöhung für die Betreuer stehen an erster Stelle.

Weiterhin stellt die höhere Vergütung die Finanzierung der Betreuungsvereine sicher und wirkt dem Trend entgegen, zur Kostendeckung die Betreuungszahlen in die Höhe schrauben zu müssen. Dadurch profitiert mit den zu betreuenden Personen eine weitere Gruppe: Jedem Einzelnen kann mehr Zeit gewidmet und eine bessere Betreuung ermöglicht werden.

Vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz beauftragt, läuft derzeit die Studie ,,Qualität der rechtlichen Betreuung". Ziel ist es, das Pauschalvergütungssystem daraufhin zu evaluieren, ob die Stundensätze die Realität abbilden und die richtigen Anreize für eine gute Betreuung bieten. Bis August 2017 werden die Ergebnisse erwartet. Meiner Einschätzung nach wird eine weitere Erhöhung erforderlich sein.

Ich und meine Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion schätzen die so wichtige Arbeit der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer und werden uns auch in Zukunft für eine faire Vergütung einsetzen. Sei es im Rahmen des derzeitigen Systems oder mit einer durch die Studie vorgeschlagene Reform.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks