Frage an Barbara Hendricks bezüglich Recht

Portrait von Barbara Hendricks
Barbara Hendricks
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Barbara Hendricks zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jürgen van den H. •

Frage an Barbara Hendricks von Jürgen van den H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Hendricks!
Heute ist mir ein Interview mit Herrn Schäuble in der FAZ aufgefallen!
Darin Schäuble wörtlich:
"In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht".
Ich mache mir angesichts solcher Äusserungen doch allmählich Sorgen um unsere Demokratie. Finden Sie nicht, daß Herr Schäuble da zu weit geht.
Soll jetzt das BVerfG darüber befinden, inwieweit die Zweifel des Hn Schäuble verfassungsrechtlich zutreffen?
Das ist in meinen Augen gefährliche Stimmungsmache gegen die Judikative!

MfG JvdH

Portrait von Barbara Hendricks
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr van den Heuvel,

herzlichen Dank für Ihre Frage zu der Äußerung von Herrn Dr. Schäuble in einem Streitgespräch in der FAZ über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Herr Dr. Schäuble bezieht sich bei dem von Ihnen angeführten Zitat auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eilantrag in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ aus dem März vergangenen Jahres. Sie können, falls es für Sie von Interesse ist, eine kurze aber differenzierte Stellungnahme zur Entscheidung des Verfassungsgericht von Fritz Rudolf Körper, dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD, unter folgender Internetadresse lesen:

http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,43622,00.pdf

Unabhängig davon, ob man die Kritik von Herrn Dr. Schäuble inhaltlich teilt oder nicht – und Sie wissen, dass es zwischen der Innenpolitik der SPD und der der CDU/ CSU gravierende Unterschiede gibt – denke ich, dass es in einer Demokratie möglich sein muss, sich öffentlich kritisch zu äußern. Das gilt für einen Minister genau wie für alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch und bedeutet nicht automatisch eine Bedrohung für die Judikative oder die anderen Gewalten, Exekutive und Legislative. Die Internetseite, über die wir hier kommunizieren, ist ein besonders gutes Beispiel dafür.

Dass sich aus Kritik auch ein Diskurs entwickeln kann, zeigt sich unter anderem an der prompten Reaktion des Präsidenten des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, auf die Äußerungen von Herrn Dr. Schäuble, zu der Sie z.B. unter diesem Link einen Artikel lesen können:

http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/karlsruhe-gibt-schaeuble-contra/

Ich stimme Ihnen aber darin zu, dass man sich über viele öffentliche Äußerungen und deren generellem Wert gründlich ärgern kann.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks