(...) davor gewarnt. Würden die nikotinhaltigen Liquids, wie für nikotinhaltige Produkte gesetzlich vorgesehen, entsprechend des Arzneimittelgesetzes einer ständigen Kontrolle ihrer Inhaltsstoffe unterzogen, spräche nichts gegen Ihren Verkauf in der Apotheke. (...)
(...) Wenn die Herstellerfirmen oder die Vertreiber und Vertreiberinnen von nikotinhaltigen Liquids gerne die Unbedenklichkeit der E-Zigarette manifestieren wollen, so bleibt es ihnen belassen Gutachten zu finanzieren. (...)
(...) Selbst E-Zigaretten Vertreiber wie vitasmoke oder red-kiwi weisen im Internet auf gesundheitliche Risiken hin, weisen Propylenglykol als potentielles Allergen aus und raten darüber hinaus zum Beispiel Asthma-Kranken zu äußerster Vorsicht bei der Nutzung elektrischer Zigaretten. So heißt es zum Beispiel bei vitasmoke bei den Sicherheits- und Gesundheitshinweisen unter anderem: (...)
(...) Allerdings hat das Bundesgesundheitsministerium vor kurzem noch einmal klargestellt, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten. Dementsprechend ist auch in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo ein gesetzliches Rauchverbot gilt, die Nutzung der E-Zigarette nicht zulässig. (...)
(...) Es mag Sie ärgern, welche Entscheidungskompetenzen den Landesgesundheitsministerien zukommen, aber dies ändert nichts an den Zuständigkeiten. Wenn Ihnen die Vielzahl meiner Antworten zur E-Zigarette, die hier bei Abgeordnetenwatch dokumentiert sind (ca. 50 in ca. (...)