Sehr geehrter Herr Hauchwitz,
gerne beantworte ich auch diese Frage, bevor die von Ihnen angesprochenen Fragen eine Antwort bekommen.
Sehr geehrter Herr Hauchwitz,
gerne beantworte ich auch diese Frage, bevor die von Ihnen angesprochenen Fragen eine Antwort bekommen.
(...) Das Verwaltungsgericht stellt eindeutig fest, dass die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vertretbar sei. (...)
(...) das Nichtraucherschutzgestz (NiSchG NRW) will Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens in geschlossenen Räumen schützen. Mit der Novellierung des bestehenden lückenhaften Gesetzes soll dies konsequent u.a. (...)
(...) Rauchende Menschen können in ihrer Privatsphäre, zugelassenen Raucherräumen und im Freien weiterhin rauchen. Die Zustimmung in der Bevölkerung zur rauchfreien Gastronomie ist hoch. Dies ist ein Indiz dafür, dass sich diese keineswegs bevormundet fühlt. (...)
(...) Ebenso ist die Einschätzung vom Bundesgesundheitsministerium. Dieses hat in der Beantwortung einer Abgeordnetenanfrage vor kurzem noch einmal klargestellt, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten. Dementsprechend ist auch in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo ein gesetzliches Rauchverbot gilt, die Nutzung der E-Zigarette nicht zulässig. (...)