Frage an Beate Walter-Rosenheimer

Beate Walter-Rosenheimer
Beate Walter-Rosenheimer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uli S. •

Frage an Beate Walter-Rosenheimer von Uli S.

Sehr geehrte Frau Walter,

leider musste ich erfahren dass Zeitungszusteller vom Mindestlohn ausgenommen wurden. Laut dem Handelsblatt würde ein Mindestlohn die Pressefreiheit gefährden.
Diese Aussage finde ich etwas bedenklich, da die Inhaber der deutschen Verlage zu den 500 reichsten Deutschen gehören.
Wie kann es akzeptiert werden sich von dieser Lobby dermaßen erpressen zu lassen.
Unter 8.50 € Stundenlohn kann hier doch keiner Leben....höchstens überleben.
Warum gibt es keinen Einspruch aus der Politik?
Über eine kurze Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.
Hochachtungsvoll
Uli Schmidt

Beate Walter-Rosenheimer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage zum Mindestlohn und zu den angekündigten Ausnahmen im Bereich der Zeitungszusteller. Hierzu nehme ich gerne wie folgt Stellung:
Es ist ein großer Fortschritt, dass nun endlich auch in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt werden soll. Diese Entscheidung ist seit langem überfällig. Bis zu fünf Millionen Beschäftigte können davon profitieren.

Sonderregelungen und Ausnahmen hingegen sind das Einfallstor für die Umgehung des Mindestlohns. Das ist auch die Meinung, die Experten in einer Anhörung im Deutschen Bundestag vorgetragen haben. Besonders die nun angekündigten Sonderlösungen für Zeitungsverleger und Saison-Arbeitskräfte wurden als Tabubruch eingestuft. Deswegen lehnen wir sie auch ab.

Geplant ist, Zeitungsverlegern durch Rabatte bei den Sozialbeiträgen für Minijobber im Ausgleich für den allgemeinen Mindestlohn entgegenzukommen. Diese beabsichtigte Sonderregelung für eine Branche setzt ein vollkommen falsches Signal. Dadurch wird der Einsatz der hochumstrittenen Minijobs in diesem Segment deutlich attraktiver. Erforderlich wäre es stattdessen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu befördern.

Meine Fraktion und ich unterstützen die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro! An der konkreten Umsetzung üben wir jedoch Kritik. Diese haben wir in einem Entschließungsantrag im Deutschen Bundestag zusammengestellt. Diesen finden Sie unter der Bundestagsdrucksache 18/2021 auf den Seiten des Deutschen Bundestags.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Walter-Rosenheimer

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