Sie lehnten die Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 ab. Was werden Sie tun, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern? Wie werden Sie vulnerable Mitmenschen schützen, alte, immungeschwächte?

Beate Walter-Rosenheimer
Beate Walter-Rosenheimer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Anneke S. •

Sie lehnten die Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 ab. Was werden Sie tun, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern? Wie werden Sie vulnerable Mitmenschen schützen, alte, immungeschwächte?

Beate Walter-Rosenheimer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau S.,

ich bin der festen Überzeugung, dass wir alle als Gesellschaft eine besondere Verantwortung unseren vulnerablen Gruppen gegenüber haben und diese auch wahrnehmen müssen. Deshalb bin ich auch geimpft und geboostert und halte mich an die AHA-Regeln.
Ich sehe aber nicht, wie mit einer Impfpflicht ab 60 Jahre dieses wichtige Ziel erreicht werden kann. 
Laut RKI vom 12.04.22 sind in Deutschland knapp 89 Prozent der Bevölkerung über 60 Jahre alt gegen SARS-CoV-2 grundimmunisiert, also doppelt geimpft. Fast 80 Prozent sogar geboostert. 

Deshalb sehe ich eine deutliche Erhöhung der Impfquote, aufgrund einer Impfpflicht ab 60 Jahre, als unsicher an. Kontrollierbar ist sie im Augenblick auch nicht.
Eine Impfpflicht allein in der Altersgruppe der über 60-Jährigen würde dementsprechend nicht in hohem Maße dazu beitragen, besonders vulnerable Gruppen, wie Hochbetagte oder chronisch Kranke vor einer Ansteckung zu schützen.

Eine besondere Situation hat sich mittlerweile durch die in Deutschland vorherrschenden Omikron-Varianten BA.1 und Subtyp BA.2 ergeben. Sie führen dazu, dass mehr Menschen, auch Geimpfte, sich infizieren und auch andere Menschen anstecken können. Alle zugelassenen Impfstoffe gegen Sars-Cov-2 gewährleisten leider keine sterile Immunität. In erster Linie ist die Impfung durch die neuen Omikron-Varianten also ein Selbst- aber kein Fremdschutz. Die Impfpflicht müsste aber, um das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG anzutasten, eine drittschützende Wirkung entfalten, da sich die staatliche Schutzpflicht ausdrücklich nicht auf eine Selbstgefährdung bezieht.

Besonders vulnerable Gruppen können deshalb derzeit am besten durch AHA-Regeln geschützt werden, hier sind sich alle seriösen Experten einig. Ich hätte mir deshalb sehr gewünscht, wenn diese Maßnahmen bundesweit weiter aufrechterhalten worden wären. Christian Drosten, Leiter der Virologie an der Berliner Charité riet im März 2022 die Maskenpflicht in Innenräumen beizubehalten. "Das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen ist auf längere Sicht sicherlich die effizienteste Maßnahme, die man aufrechterhalten sollte."

Viele Grüße
Beate Walter-Rosenheimer
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