Guten Tag, wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu § 218 StGB? Würden Sie die aktuelle Regelung beibehalten oder ändern? Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau J.
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Paragraph 218 muss bestehen bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1993 entschieden, dass das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs grundsätzlich bestehen bleiben muss. Der Lebensschutz besitzt verfassungsrang, da die Würde des Menschen bereits mit der Empfängnis beginnt. Nur unter bestimmten Voraussetzung, kann der Schwangerschaftsabbruch straffrei bleiben. Zu diesen Voraussetzungen gehört etwa die Wahrnehmung einer verpflichtenden Schwangerschaftskonfliktberatung.
Das Urteil im einzelnen nachlesen können Sie hier:
Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag
Mit freundlichen Grüßen
Beatrix von Storch und Team
