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In meiner Antwort bezog ich mich nicht auf eine 4-R-Strategie in Brandenburg. Brandenburg hat meines Wissens nach keine 4-R-Strategie. Vielmehr handelt es sich hier um die Grundsatzerklärung der Max-Planck-Gesellschaft von 2016.
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Im Brandenburger Landtag gab es bisher keine Anfrage bzw. Gesetzesinitiative zum Thema Kinderehen.
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Einen echten Paradigmenwechsel haben wir mit der Änderung des Hochschulgesetzes im März 2024 geschafft. Dies garantiert nun ein Recht auf ein tierversuchsfreies Studium.
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Eine der letzten Änderungen, welche im Plenum eine Mehrheit, u.a. mit den Koalitionspartnern aus SPD und CDU, fand, sind die Änderungen zum Brandenburgischen Hochschulgesetz. Bezugnehmend auf Tierversuche ist im Gesetz verankert, dass es ein Recht auf ein tierversuchsfreies Studium gibt und Tierversuche soweit wie möglich in der Lehre und Forschung zu reduzieren sind.
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Im Dezember 2021 gab es eine gesetzliche Änderung in der Tierschutz-Versuchstierverordnung. Diese Änderung besagt, dass nunmehr auch Versuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in einem vollständigen vollen Genehmigungsverfahren geprüft werden und nicht wie zuvor nur einer Anzeigepflicht unterliegen.