Weshalb ignorieren sie die Ungerechtigkeiten durch Änderungen des Wohnungseigentumsgesetz vom 01.12.2020?

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Frage von Cornelia S. •

Weshalb ignorieren sie die Ungerechtigkeiten durch Änderungen des Wohnungseigentumsgesetz vom 01.12.2020?

Die Tatsache, dass durch die Änderung des Wohnungseigentumsgesetz vom 01.12.2020 die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren willkürlich benachteiligt werden, haben sie ignoriert. Steht die FDP für Ungerechtigkeiten?
Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Es ist daher erforderlich, das im WEG ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben. Das ist ihnen durch Rückmeldungen sicher längst bekannt.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.

der Gesetzgeber hat Kläger nicht benachteiligt, sondern ihnen die Möglichkeit der Beschlussanfechtungsklage erleichtert. Nach § 44 Absatz 2 Satz 1 sind die Beschlussklagen nicht mehr gegen alle anderen Wohnungseigentümer, sondern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Das Gesetz reagiert damit zum einen auf die aus praktischer Sicht gegen das frühere Recht vorgebrachten Bedenken. Denn das frühere Recht führte zu schwer handhabbaren Prozessen mit einer Vielzahl von Beteiligten. Auch führte es häufig zu Irritationen bei den Wohnungseigentümern, weil auch diejenigen Wohnungseigentümer verklagt werden mussten, die – wie in der Regel der Kläger – gegen den Beschluss gestimmt hatten. Gerade bei großen Gemeinschaften, die von häufigen Eigentümerwechseln geprägt sind, bestand außerdem die Gefahr, falsche Personen zu verklagen. Das Konzept des jetzigen Gesetzes, Beschlussklagen gegen die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten, ist aber vor allem dogmatisch konsistent. Denn der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 18 Absatz 1 WEG-E materiell-rechtlich die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zugewiesen. Folgerichtig hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer diese Aufgabe auch prozessual wahrzunehmen, indem sie die Streitigkeiten über Beschlüsse führt.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Strasser MdB

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