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Können Sie sich vorstellen, dass die rechtliche Grundlage in Baden-Württemberg geschaffen wird für alternatives Wohnen z. B. Jurte, Bauwagen, tiny house?

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Frage von Stefanie S. •

Können Sie sich vorstellen, dass die rechtliche Grundlage in Baden-Württemberg geschaffen wird für alternatives Wohnen z. B. Jurte, Bauwagen, tiny house?

Es gibt immer mehr Einpersonenhaushalte, es herscht Wohnungsmangel und viele Menschen möchten günstiger, kleiner und nachhaltiger leben. Aber die Möglichkeiten dazu werden durch bauliche Vorgaben unmöglich gemacht. Die Baugrundstücke sind zu groß und bauen für immer mehr Menschen auch zu teuer. Eine Begründung ist auch, es passt nicht in das Stadtbild. Wieso wird diese effiziente Maßnahme in Deutschland so blockiert wie in keinem anderen Land der Welt?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Liebe Frau S.,

vielen Dank für die Frage. Landesrechtlich ist das alles bereits jetzt möglich. Allerdings muss die zuständige Kommune im entsprechenden Baubauungsplan, Flächen beispielsweise für Tiny Häuser auch ausweisen. Das wird leider nicht überall gemacht.

In meinem Wahlkreis gibt es beispielweise Möglichkeiten in Ellwangen, Hüttlingen und Westhausen:

Tiny Houses: Auch im Ostalbkreis entstehen immer mehr kleine Häuser

Viele Grüße

Bennet Müller

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