Antwort 02.09.2025 von Bernd Krückel CDU
Die pauschale Beihilfe ist laut Koalitionsvertrag ausdrücklich für Personen vorgesehen, die "am Anfang des Beamtenverhältnisses" stehen.
Die pauschale Beihilfe ist laut Koalitionsvertrag ausdrücklich für Personen vorgesehen, die "am Anfang des Beamtenverhältnisses" stehen.
Die pauschale Beihilfe war von Beginn an für neu eingestellte Beamtinnen vorgesehen, nicht rückwirkend für alle bereits im Dienst stehenden Beamte.
Die pauschale Beihilfe bleibt ein Vorhaben unserer Koalition.
Die pauschale Beihilfe bleibt ein Vorhaben unserer Koalition.
Die Details werden derzeit mit allen beteiligten Akteuren abgestimmt.
Eine weitergehende Reform in diesem Bereich ist unter den gegenwärtigen Haushaltsbedingungen leider nicht darstellbar.
ich würde mich über die schwierigen Tarif-Fragen gerne umfangreicher mit Ihnen austauschen, als es hier möglich ist.