Frage an Bernd Rützel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Bernd Rützel
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SPD
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Frage von Uwe N. •

Frage an Bernd Rützel von Uwe N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rützel,

wie stehen Sie zur geplanten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung? Ist Ihrer Meinung nach ein solchen massiver Grundrechtseingriff zulässig, der alle Bürger unter Generalverdacht stellt?

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neudecker,

vielen Dank für Ihre Frage, die sich offenbar auf die Leitlinien bezieht, die Bundesjustizminister Heiko Maas zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten am 15.04.2015 vorgelegt hat. Einen Generalverdacht gegen alle Bürgerinnen und Bürger sehe ich hierin nicht.

Entscheidend für mich ist es, die richtige Balance zwischen individuellen Freiheitsrechten und dem Bedürfnis nach Sicherheit zu wahren. Die Vorschläge von Heiko Maas werden diesem Anspruch gerecht. Sie sind viel restriktiver als das vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch viel restriktiver als CDU/CSU es wollen.

Die Leitlinien kombinieren zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen. Sie sehen vor, die Speicherung nur in äußerst engen Grenzen und für maximal zehn Wochen zuzulassen. Telekommunikationsanbieter sollen IP-Adressen und Verbindungsdaten für höchstens zweieinhalb Monate speichern, Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen maximal vier Wochen gespeichert werden können. Inhalte der Kommunikation werden gar nicht gespeichert. E-Mails sind grundsätzlich von der Speicherung ausgenommen. Die rechtlichen Hürden für die Abrufung von Daten sind hoch und ihre Verwendung auf Grundlage strikter Vorgaben geregelt. Der Katalog der Straftaten ist klar beschränkt auf schwerste Straftaten. Betroffene müssen über den Abruf der Daten informiert werden.

Nach meiner Einschätzung sind die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs damit erfüllt. Der Bundesjustizminister will nun möglichst schnell einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen, der sich an diesen Leitlinien orientiert und den wir dann im Gesetzgebungsverfahren gründlich und unter Beteiligung von Sachverständigung und Interessenvertretungen beraten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rützel

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