Frage an Bernhard Baudler bezüglich Soziale Sicherung

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Bernhard Baudler
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Frage von Martin W. •

Frage an Bernhard Baudler von Martin W. bezüglich Soziale Sicherung

Die Mietpreisbremse beruht doch auf einem Denkfehler. Mietstopp und Mietobergrenze genauso. Ist das alles nur Ausdruck der Rat- und Ideenlosigkeit der Linken? Nichts gelernt aus der Geschichte der DDR? Da war Wohnen wunderbar billig; das half einem aber nichts, wenn man eben keine Wohnung bekam.
Mir persönlich ist es egal, ob die Wohnung, die ich nicht kriege (alleinerziehender Vater mit kleinem Einkommen), teuer oder billig ist. Die Leute, die die Wohnungen kriegen, die auf den Markt kommen, freuen sich natürlich, wenn sie dank staatlichem Eingriff auch noch zum halben Preis vermietet wird. Leider sind das eben nicht die Leute, die sowieso nicht wissen, wie sie ihr Leben meistern können.
Staatlicher Wohnungsbau soll es richten? Auf welchen Grundstücken? Wie wollen Sie das gravierende Problem mit Fehlbelegungen im sozialen Wohnungsbau lösen?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Wolf,

sehr geehrte Bearbeiter*innen bei abgeordnetenwatch,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort! Dies ist leider der Termindichte der Wahlkampfzeit geschuldet.

Hier meine Antwort auf Ihre Frage im Bereich Soziales:

"Ihr großer Unmut wegen des Wohnungsmarktes, gerade als Alleinerziehender mit kleinem Einkommen, ist mehr als verständlich.

Wir brauchen zu allererst eine Deckelung der Bodenpreise. Ohne eine Bodenpreisdeckelung wird es auch keine Mietpreisdeckelung geben, denn die Erstehungskosten im Geschosswohnungsbau machen im Raum München mittlerweile 70 Prozent der Baukosten aus. Zudem muss sich Bayern im Bund für eine wirkliche Mietpreisbremse, ohne Ausnahmen, einsetzen: flächendeckend und mit Höchstgrenzen. Des weiteren muss Bayern über Bundesratsinitiativen das Ziel verfolgen, die Modernisierungsumlage abzuschaffen.

Wir wollen auch staatlichen Sozialwohnungsbau, aber auch Genossenschaften, Mietergemeinschaften und Kommunen sollen mit Landesmitteln gefördert werden, damit sie bezahlbare Wohnungen bauen können.

In Ballungsräumen soll ein kompakter, aber individueller und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, statt einen flächenfressenden und zersiedelnden Eigenheimbau zu fördern. Wenn in vielen Dörfern und Kleinstädten neue Wohngebiete im Außenbereich ausgewiesen werden, führt dies ebenso zu Flächenfraß. Die Ortskerne verfallen und leeren sich. Deswegen muss der Freistaat finanzielle Mittel zur Sanierung und zum Erhalt der Orts- und Dorfkerne bereitstellen. Eine entsprechende landesweite Strukturpolitik muss endlich die Boomregionen entlasten und bisher vernachlässigte Regionen aufwerten.

Die Bayerische Verfassung legt im Artikel 161 fest: "Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen überwacht. Missbräuche sind abzustellen. Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“ Die Verfassung des Freistaats stammt aus dem Jahre 1946 - und wir finden die Bestimmung nach wie vor sehr aktuell und umsetzenswert. (Eine DDR gab's damals noch nicht.)

BewohnerInnen von Sozialwohnungen, deren Einkommen inzwischen über der für Sozialwohnungen vorgesehenen Höhe liegt, müssen notwendigerweise eine Fehlbelegungsabgabe zahlen. Damit ist weiterer sozialer Wohnungsbau zu finanzieren."

Ich danke für das Interesse und die Frage und freue mich über die Veröffentlichung der Antwort.

Mit den besten Grüßen,
Bernhard Baudler