Frage an Bernhard Loos bezüglich Soziale Sicherung

Bundestagskandidat Bernhard Loos
Bernhard Loos
CSU
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Frage von Georg N. •

Frage an Bernhard Loos von Georg N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Loos,

das Reha- und Intensivpflege Stärkungsgesetz, welches momentan als Referentenentwurf vorliegt, ist ein schwerer Angriff gegen das Grundgesetz und das Bundesteilhabegesetz. Ganz zu schweigen von der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Auf Change.org wurde vor einer Woche eine Petition gegen den Entw. gestartet, die schon über 70.000 Unterstützer gefunden hat. Behindertenverbände, Selbsthilfegruppen und Betroffene haben sich deutlich gegen den Referentenentwurf gestellt u. das mediale Interesse ist groß. Tägl. berichten Radio, TV und Presse über das Vorhaben von Gesundheitsmin. Spahn.

Wichtigster Stein des Anstoßes ist der im Entwurf enthaltene § 37c, der die regelhafte Unterbringung von Menschen mit bes. hohem Pflegebedarf in vollstationären Einrichtungen vorsieht. Der Entwurf enthält eine Zumutungsklausel, die, das kennen wir längst aus der Vergangenheit, unzählige Verfahren vor den Sozialgerichten mit sich bringen wird. Bestandsschutz ist nicht vorgesehen; ledigl. eine 36 mtl. Übergangsfrist, ab welcher Beatmete und Menschen mit 24 Stunden Intensivpflege in Einzelversorgung stehen, in vollstationäre Einrichtungen verlegt werden müssen.
Auch ich gehöre zum angesprochenen Klientel und ich habe große Sorge, dass ich eine Verlegung in eine Einrichtung selisch und körperlich nicht verkraften würde.
Ich halte manche Forderungen des Entwurfs, z.B. schärfere Kontrollen, verstärkte Maßnahmen für die Entwöhnung von vorübergehend Dauerbeatmeten nicht für falsch, aber es gibt Indikationen die eine Entwöhnung verunmöglichen. Hierzu zählen u. A. neuromuskuläre Erkrankungen wie DMD, ALS, MS, etc.
Spahn spricht meist nur von Wachkomapatienten und unterschlägt, dass Beatmete und Intensivpflegebedürftige ein aktives Leben führen wollen und können. Missbrauch der Gelder muss bekämpft werden, aber nicht durch Aussonderung.

Wie stehen Sie zu dem Entwurf?

Mit freundlichen Grüßen,
Georg Niedermer, München

Bundestagskandidat Bernhard Loos
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Herr N.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Da ich selbst nicht im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages Mitglied bin, sondern Wirtschaftspolitiker, habe ich Ihre sehr konkreten Bedenken betreffend des § 37c an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Unions-Bundestagsfraktion weitergegeben. Dort werden diese Fragen im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch eingehend beraten und gegebenenfalls auch verändert werden. Grundsätzlich unterstütze ich Selbstbestimmtheit, soweit dies medizinisch möglich ist. Das inhaltliche Spannungsfeld haben Sie selbst bereits deutlich aufgezeigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bernhard Loos

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