Frage an Birgit Malecha-Nissen bezüglich Verkehr

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Birgit Malecha-Nissen
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Frage von Johannes B. •

Frage an Birgit Malecha-Nissen von Johannes B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Malecha-Nissen!

In den Medien hoert man immer wieder, wie gefaehrlich es sei, waehrend der Fahrt mit dem Handy am Ohr zu telefonieren.

Eine sehr interessante Idee, auf die ich im Internet gestossen bin: Warum ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Neufahrzeuge mit einer fest installierten Bluetooth-Freisprecheinrichtung ausgeruestet werden muessen?

Statt immer nur mit hoeheren Strafen zu winken, sollte man vielleicht den Menschen einfach eine bequeme Alternative zur Verfuegung stellen. Praktisch jedes Handy beherrscht heute Bluetooth, und da diese fest im Fahrzeug installiert ist, sollte es deutlich haeufiger angewendet werden als die Kopfhoerer-Freisprecheinrichtungen. Und die Mehrkosten sind heutzutage angesichts des Fahrzeugpreises nicht der Rede wert.

Mit freundlichen Gruessen,

Johannes Barre

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Barre,
vielen Dank für Ihr Schreiben.

Am 1. Mai 2014 vollzog sich die Reform der alten Flensburger Punktekartei. Dabei wurde das Verkehrszentralregister (VZR) zum Fahreignungsregister (FAER) umstrukturiert. Dabei macht das neue Punktsystem das Herzstück der Reform aus. Auch wenn weiterhin die gleichen Bußgelder gelten wie bisher, wird es im neuen Bußgeldkatalog deutlich teurer, wenn man am Steuer telefoniert: „Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung als Kraftfahrer bei laufendem Motor: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt.“

Bis zum 30. April 2014 wurde für einen Verstoß ein Bußgeldbescheid in Höhe von 40 Euro verhängt. Darüber hinaus gab es ebenfalls ein Punkt in Flensburg, doch da mit der Einführung der Punktereform bereits acht statt bislang 18 Punkte zum Führerscheinentzug führen, fällt die Sanktionierung nach dem neuen Bußgeldkatalog härter aus. Eines der Ziele der Punktereform war es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf unseren Straßen zu erhöhen und die Ablenkungsgefahr bei der Nutzung von Handys zu minimieren. Auch wenn das Telefonieren am Steuer über eine Freisprecheinrichtung kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt, besteht bei der Bedienung eines mobilen Endgerätes während der Fahrt immer eine erhöhte Unfallgefahr.
Sie haben natürlich Recht, dass aus Sicherheitsgründen, aber auch aufgrund des höheren Komforts eine Freisprechanlage zum Telefonieren am Steuer eine gute Lösung ist. Deswegen werden solche Anlagen bereits heute in den meisten Autos eingebaut. Aber auch die Hersteller von Smartphones bieten viele technische Lösungen zum Nachrüsten an, die das Telefonieren im Auto erleichtern und die Fahrsicherheit erhöhen. Es bleibt den Verkehrsteilnehmern überlassen, selber zu entscheiden, welche Freisprecheinrichtung im Auto verwendet werden soll.

Ich kann Ihre Bedenken hinsichtlich der Erhöhung der Bußgelder für das Telefonieren am Steuer nachvollziehen. Seien Sie dessen versichert, dass ich sowohl die technischen Entwicklungen in der Automobilindustrie als auch die politischen Entscheidungen weiterhin verfolgen und mich für mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Malecha-Nissen