Werden Sie am 26.09. beim Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen mit Ja stimmen? Und wenn er erfolgreich sein sollte, werden Sie sich dafür einsetzen, dass er auch umgesetzt wird?

Björn Matthias Jotzo, 2021
Björn Matthias Jotzo
FDP
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Frage von Kaspar K. •

Werden Sie am 26.09. beim Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen mit Ja stimmen? Und wenn er erfolgreich sein sollte, werden Sie sich dafür einsetzen, dass er auch umgesetzt wird?

Sehr geehrter Herr Jotzo,

Wir schreiben Ihnen vom Kiezteam Charlottenburg-Wilmersdorf des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.
Mit Besorgnis haben wir die Äußerungen der SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey aufgenommen, dass Enteignungen für sie eine „rote Linie“ bei möglichen Koalitionsverhandlungen seien. Auch die Bundeskanzlerkandidaten der Grünen, Annalena Baerbock, hat sich im „Triell“ in die Richtung geäußert, dass sie Enteignungen verhindern wolle und dass dies auch die Position der Berliner Spitzenkandidatin Bettina Jarasch sei.
Diese Äußerungen aus den rot-rot-grünen Senatsparteien geben für uns Anlass zur Befürchtung, dass sie den demokratischen Willen der Mehrheit der Berliner*innen möglicherweise nicht akzeptieren werden, sollte der Volksentscheid am 26.9. gewinnen.

Wir bitten daher um Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen,
das Kiezteam Charlottenburg-Wilmersdorf

Björn Matthias Jotzo, 2021
Antwort von
FDP

Sehr geehrtes Kiezteam,

Enteignungen ohne konkreten Anlass wird es mit der FDP nicht geben. Das gilt insbesondere für eine "Vergesellschaftung" von Beständen großer Immobilienunternehmen, da ein solches Vorhaben die Wohnraumknappheit in Berlin noch erheblich verschärfen würde, für das Land Berlin große Risiken bergen und haushalterische Spielräume künftiger Generationen massiv einschränken würde. Vor allem würde eine "Vergesellschaftung" nicht dazu beitragen, dass Menschen in Berlin leichter umziehen oder überhaupt Wohnraum finden können. Daher wäre diese Maßnahme der völlig falsche Weg. Der Volksentscheid bewirkt eine Privilegierung einer Minderheit von Mieterinnen und Mietern dar, nämlich derer, die in den Wohnungen zu bereits jetzt günstigen Konditionen wohnen. Mit den Kosten und Risiken dieses Geschäfts soll die Allgemeinheit belastet werden, also alle Berlinerinnen und Berliner, die nicht in den Wohnungen wohnen, und das ohne einen kurz- oder mittelfristigen Mehrwert. Was unsere Stadt braucht, ist ein Neubau von Wohnraum in allen Größen und Segmenten, damit der Wohnungsmarkt sich entspannt und Wohnungssuchende - wie zum Beispiel noch zur Jahrtausendwende - ohne Weiteres geeignete Alternativen zu bestehenden Wohnungen finden können.

Daher gehe ich davon aus, dass die Wählerinnen und Wähler dem Volksentscheid eine klare Absage erteilen werden. 

Ungeachtet dessen wäre für den - unwahrscheinlichen - Fall des Erfolges dieses Volksentscheids eine Berliner Regierung selbstverständlich gehalten für eine Umsetzung zu sorgen. Nach dem Wortlaut des Volksbescheids wird "der Senat von Berlin aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 des Grundgesetzes erforderlich sind."

Ich gehe daher davon aus, dass der Senat von Berlin im Falle des Erfolges dieses Volksentscheids prüfen wird, welche Maßnahmen zum Zwecke einer Vergesellschaftung nach Art. 15 des Grundgesetzes erforderlich sind. "Erforderlich" ist ein behördliches Handeln, wenn es den geringstmöglichen Eingriff mit dem schonendsten Mittel darstellt, was Ausdruck des verwaltungsrechtlichen Übermaßverbots ist. Im Rahmen dieser Prüfung wird auch zu erwägen sein, dass die Berliner Landesverfassung, an der sich ein Landesgesetz messen müsste, eine dem Art. 15 des Grundgesetzes vergleichbare Regelung nicht enthält. Bei der Erstellung der Verfassung von Berlin im Zuge der deutschen Wiedervereinigung war man sich der negativen Auswirkungen der "Vergesellschaftungen" auch der Wohnungswirtschaft in der DDR noch unmittelbar präsent und bewusst. Auch deshalb weist die Berliner Landesverfassung (anders als das Grundgesetz) in Art. 28 Abs. 1 S. 2 a.E. VvB auch das Gebot der Förderung der Bildung von Wohnungseigentum auf, welches die Senate von Berlin besonders in den letzten zwanzig Jahren stark vernachlässigt haben. Nicht zuletzt deshalb ermöglicht der Berliner Wohnungsmarkt derzeit eine mangelnde Mobilität.

Im Ergebnis wird das Ergebnis eines Volksentscheids in der gebotenen Weise zu respektieren sein.

Ich hoffe, dass meine Antwort für Sie hilfreich war.

Mit liberalen Grüßen
Björn Matthias Jotzo