Antwort 22.08.2023 von Björn Meyer SPD
Der Familienergänzungszuschlag wurde im vergangenen September durch eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes beschlossen. Seit dem Jahreswechsel ist diese Änderung in Kraft.
Der Familienergänzungszuschlag wurde im vergangenen September durch eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes beschlossen. Seit dem Jahreswechsel ist diese Änderung in Kraft.
Der ÖPNV muss grundsätzlich stärker gefördert werden. Der Individualverkehr wird aber auf dem Land in absehbarer Zukunft seine Bedeutung kaum verlieren.