Wieso will wollen sie das informationsfreiheitsgesetz abschaffen/einschränken? Haben sie Angst vor den Bürgern oder Nachfragen an ihrer Arbeit?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre über abgeordnetenwatch.de gestellte Fragen.
Zunächst möchte ich klarstellen: Es geht nicht darum, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen. Bürgerinnen und Bürger sollen auch künftig Zugang zu amtlichen Informationen erhalten. Transparenz staatlichen Handelns ist wichtig und gehört zu einem demokratischen Rechtsstaat dazu.
Die nun diskutierten Punkte beruhen zunächst auf einer Verständigung im Koalitionsausschuss. Das ist noch kein fertiges Gesetz. Die konkrete Ausgestaltung muss nun in einen Gesetzentwurf überführt und anschließend im parlamentarischen Verfahren beraten werden. Dabei wird genau zu prüfen sein, wie der berechtigte Informationszugang gewahrt und zugleich notwendige Anpassungen vorgenommen werden können.
Unser Ziel ist es, das Informationsfreiheitsgesetz weiterzuentwickeln – unter Wahrung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Das Gesetz soll verständlicher, transparenter und praxistauglicher werden.
Auskunftsrechte sollen sich künftig stärker auf natürliche Personen mit einem berechtigten Interesse konzentrieren. Denn das Informationsfreiheitsgesetz soll Bürgerinnen und Bürgern helfen, staatliches Handeln nachzuvollziehen. Es darf aber nicht dazu führen, dass Behörden durch massenhafte, strategisch eingesetzte oder unverhältnismäßig aufwendige Anfragen in ihrer Arbeit blockiert werden.
Gerade viele Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass Verwaltung schneller, effizienter und bürgernäher arbeitet. Wenn erhebliche Kapazitäten durch Anfragen gebunden werden, die keinen konkreten Informationsbedarf einzelner Bürgerinnen und Bürger erkennen lassen, fehlt diese Arbeitszeit an anderer Stelle.
Hinzu kommt: Wir müssen auch die Beschäftigten in den Behörden besser schützen. Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen deshalb geschwärzt werden können, wenn dies zum Schutz vor Anfeindungen, Bedrohungen oder persönlicher Einschüchterung notwendig ist. Das hat nichts mit mangelnder Transparenz zu tun, sondern mit Fürsorge gegenüber den Menschen, die in unserem Staat Verantwortung tragen und täglich ihre Arbeit leisten.
Außerdem gibt es Bereiche, in denen besondere Schutzinteressen stärker berücksichtigt werden müssen – etwa bei Kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung oder wissenschaftlicher Forschung. In Zeiten wachsender innerer und äußerer Bedrohungen muss der Staat offen sein, aber er darf nicht naiv sein.
Für mich ist daher entscheidend: Der berechtigte Informationszugang für Bürgerinnen und Bürger muss erhalten bleiben. Gleichzeitig braucht es klare Regeln gegen Missbrauch, zum Schutz der Beschäftigten und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Staates. Diese Abwägung wird im parlamentarischen Verfahren sorgfältig vorzunehmen sein.
Ich habe keine Angst vor Bürgerinnen und Bürgern oder vor Nachfragen zu politischer Arbeit. Im Gegenteil: Der Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern ist einer der wichtigsten Bestandteile meiner Arbeit. Fragen, Kritik und Hinweise gehören zu einem lebendigen demokratischen Mandat ausdrücklich dazu. Deshalb geht es bei der Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht darum, berechtigte Nachfragen zu verhindern, sondern darum, Transparenz und einen handlungsfähigen Staat miteinander in Einklang zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Simon
