Frage an Bodo Ramelow bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Bodo Ramelow
DIE LINKE
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Frage von Silvio W. •

Frage an Bodo Ramelow von Silvio W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Ramelow,

ich möchte Sie fragen, wieso Sie bei der Abstimmung über den Mindestlohn am 22. Januar dagegen gestimmt haben. In verschieden Talkshows erzählen Vertreter der Linkspartei immer wieder, dass sie für einen Mindestlohn sind. Da ich selbst bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt bin, halte ich es für sehr wichtig, dass ein Mindestlohn eingeführt wird. Nun gab es aber keine Mehrheit dafür. Warum haben Sie das Gesetz abgelehnt?

Mit freundlichen Grüßen

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Windisch,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Entscheidung gegen den „Mindestlohn“-Vorschlag der Bundesregierung fiel ganz bewusst, da hier etwas vorgegaukelt wird, das in der Realität niemandem weiterhilft. DIE LINKE setzt sich für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,44 Euro ein. Unser Modell verhält sich zum Vorhaben der Regierung wie Edelstahl zu Diebstahl.

Der „Mindestlohn“ wie er am 22. Januar von der Koalition für sechs Branchen beschlossen wurde, ist – wie man schon am Beispiel des Postmindestlohns sieht – weder einklagbar noch ist seine Höhe vom Gesetzgeber festgelegt. Die Höhe muss erst noch ausgehandelt werden. Von Arbeitgeberseite wurde beispielsweise für das Wach- und Sicherheitsgewerbe für Ostdeutschland eine Lohnuntergrenze von 6 Euro vorgeschlagen. Als Verhandlungspartner bietet sich in solchen Fällen sicher der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) an, der einen gesetzlichen Mindestlohn eigentlich generell ablehnt. Wenn sie sich also auf 6 Euro einigen würden, käme beispielsweise ein Wachmann, der 40 Stunden pro Woche arbeitet auf 960 Euro brutto bzw. ca. 750 Euro netto. Zum Vergleich, die Pfändungsfreigrenze liegt derzeit bei mindestens 989,99 Euro (mit Kindern entsprechend höher). Unter dieser Grenze darf nicht gepfändet werden, dieses Geld muss einem arbeitenden Menschen mindestens von seinem Gehalt für sich gelassen werden.

Wir sind der Meinung, dass man bei einer vollen Stelle so viel verdienen muss, dass man sich seinen Lebensunterhalt eigenständig finanzieren kann. Dafür ist die Pfändungsfreigrenze ein guter Maßstab. Um 890 Euro netto zu verdienen, müsste das Bruttogehalt bei ca. 1350 Euro liegen. Auf die einzelne Stunde gerechnet handelt es sich um 8,44 Euro!

Das, was die Bundesregierung hier unter dem Etikett „Mindestlohn“ vorstellt, ist in Wahrheit die Manifestierung von Niedriglöhnen. In gleicher Weise hätte das auch die Leiharbeiter betroffen, wenn sie in das Paket mit aufgenommen worden wären. Um die Missstände wirklich zu beseitigen, brauchen wir einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, wie er in vielen anderen europäischen Ländern bereits Realität ist.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow

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