Frage an Bodo Ramelow bezüglich Familie

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Bodo Ramelow
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Frage von Daniela L. •

Frage an Bodo Ramelow von Daniela L. bezüglich Familie

Werter Herr Ramelow,
ich bin Mutter von 4 Kindern,mein Mann als Alleinversorger der Familie arbeitet auf selbständiger Basis. Wir müssen zwar keinesfalls hungern,aber schon jede Ausgabe bedenken,jeden Pfennig dreimal umdrehen.
Wenn ich nun den Steuerjahresausgleich bearbeite,alle Betriebsausgaben, Sonderausgaben, Versicherungen, ect. abziehe, bleibt ein relativ überschaubarer Gewinn übrig,wenn man bedenkt,das eine 6-köpfige Familie davon leben soll.
Nun will der Staat aber von diesem"Rest"auch noch was haben???
Ich verstehe das nicht.Einem kinderlosen Ehepaar wird das gleiche Einkommen zugebilligt wie einer 6köpfigen Familie?
Ich habe im Internet einen Steuerrechner gefunden,welcher mir folgendes rechnete:
Alleinverdiener:50000€ vor Steuer;Rückzahlung:7300€,
bei Eingabe 4 Kinder ;Rückzahlung:7000€ !

Wie kann das sein?
Sicher bekommen wir steuerfrei das Kindergeld und man erwartet auch nicht vom Staat,das er alle Unkosten trägt,die die Kinder betreffen.Trotz allem haben sie jedoch meiner Meinung nach Anspruch auf einen gewissen Freibetrag.,denn schließlich mindern Steuerzahlungen das gemeinsame Familieneinkommen,was wiederrum Einfluß auf die gesamte finanzielle Situation nimmt.
Warum wurde der Haushaltsfreibetrag abgeschafft?
Ich finde,so wurde anerkannt,das man Ausgaben durch die Kinder hat.
Gibt es für die Zukunft Pläne,Familien finanziell stärker zu entlasten?
MfG D.Lötel

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Sehr geehrte Frau Lötel,

bei der Besteuerung nach der deutschen Einkommensteuer gelten grundsätzlich das objektive und das subjektive Nettoprinzip. Das objektive Nettoprinzip meint, dass von den Einnahmen der Steuerpflichtigen alle Ausgaben, die nötig waren diese zu erzielen (Betriebsausgaben, Werbungskosten), abgezogen werden und nur der Rest des Einkommens der steuerlichen Bemessungsgrundlage unterworfen wird. Entsprechend ziehen Sie von den Einnahmen Ihres Mannes auch die Betriebsausgaben ab.
Das subjektive Nettoprinzip sagt aus, dass den Steuerpflichtigen von ihren Einkommen so viel belassen werden muss, wie sie für den existenznotwendigen Bedarf für sich und ihre Familie benötigen. Entsprechend wird den Steuerpflichten und ihren Kindern auch ein sog steuerfreies Existenzminimum gewährt, der Grundfreibetrag bzw. der Kinderfreibetrag. Sie erhalten also pro erwachsene Person einen Grundfreibetrag und pro Kind einen Kinderfreibetrag (rund 6 000 €/Kind). Das Kindergeld stellt eine vorgezogene Erstattung der Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag dar. Insgesamt ist es ist also nicht so, wie Sie meinen, dass alles, was nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt, versteuert wird. Es ist ebenfalls nicht so, dass Sie ebenso viele Steuern zahlen, wie Alleinverdiener ohne Kinder. Sie müssen bei der Berechnung Ihrer Steuerlast natürlich die Erstattung aus den Kinderfreibeträgen bzw. das Kindergeld berücksichtigen. Dazu kommt, dass die „Alleinverdiener-Familie“ durch das Ehegattensplitting massiv entlastet wird und im Vergleich zu „Zwei-Verdiener-Paaren“ mit Kindern oft erheblich weniger Steuern zahlt.

Der Haushaltsfreibetrag wurde mit dem Veranlagungsjahr 2004 aufgrund des Familienleistungsausgleichs abgeschafft. Allerdings sollte dieser nicht die Kosten für Kinder ausgleichen. Vielmehr wurde er Alleinerziehenden gewährt als Kompensation für das Ehegattensplitting. Seit seiner Abschaffung werden z. B. alleinerziehende Berufstätige steuerlich benachteiligt. Eine steuerliche Kompensation für den Aufwand, der durch Kinder erwächst, soll allein das Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag darstellen.

Die Fraktion Die Linke ist der Meinung, dass sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag sowie der Grundfreibetrag zu niedrig angesetzt sind. Darüber hinaus setzen wir uns für die Umwandlung des Ehegattensplittings und eine Reform des Einkommensteuertarifs ein, der untere und mittlere Einkommen massiv entlastet, ein. Der Aufwand, der Eltern aufgrund ihrer Kinder erwächst, muss aber vor allem im außersteuerlichen Bereich ausgeglichen werden, so z. B. über ein flächendeckendes, kostenfreies Betreuungssystem, durch gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendliche und durch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow

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