Frage an Burkhard Blienert bezüglich Soziale Sicherung

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Burkhard Blienert
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Frage an Burkhard Blienert von Horst M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Burkhard Blinkert,

nach dem heutigen Bericht im Westfälischen Volksblatt, über Ihre Tätigkeit im Gesundheitsausschuß des Bundestages, habe ich nur eine Frage an Sie:, wie kann es sein, das nur die Gesetzlich Pflichtversicherten Krankenkassenmitglieder, für die kosten der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge zur Kasse gebeten werden? Wie Sie sicherlich wissen, werden bei arbeitssuchenden anerkannten Flüchtlingen, nur 90 Euro pro Flüchtling in die GKV eingezahlt! Die wahren Kosten sind aber ein vielfaches von der Summe!
Ein Arbeitsloser, der sich aus Not weil er keine Arbeit findet, selbständig machen möchte, hat einen Mindestbeitrag von 311 Euro/Monat, bei der AOK zu zahlen! Also wird im Moment von den GKV Mitgliedern die fehlende Summe in der GKV über Zusatzbeiträge aufgebracht. Dabei sind nur die Personengruppen:, Rentner, Arbeitnehmer und Angestellte betroffen! Alle Beamten und andere Privat Krankenversicherte beteiligen sich nicht an diesen Kosten! Was würden Sie mir empfehlen bei der nächsten Bundestagswahl zu wählen? Sollte alles so bleiben wie es ist und weiterhin nur die kleinen Leute von den etablierten Parteien abgezockt werden, weiß ich schon was ich wählen werde!

Mit freundlichen Grüßen
Horst Müller
Paderborn, den 07.09.2016

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SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen in Bezug auf die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von anerkannten Flüchtlingen. Als Paderborner Bundestagsabgeordneter nehme ich hierzu gerne Stellung.

Grundsätzlich ist hinsichtlich der Kosten der Gesundheitsversorgung für anerkannte Flüchtlinge festzuhalten, dass für sie – genauso wie bei allen anderen SGB II-Empfängern – eine Pauschale von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird. Auch von der SPD-Bundestagsfraktion wird kritisch gesehen, dass Herr Schäuble grundsätzlich (unabhängig vom Flüchtlingsstatus) zu wenig Geld hierfür zur Verfügung stellt. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher auch, dass für alle, die im Hartz IV-Bezug sind, ein sachgerechter und kostendeckender Beitrag gezahlt wird.

Diese Solidarleistung darf unserer Meinung nach aber nicht – wie Sie ja zurecht kritisieren – aus Beitragsmitteln gezahlt werden, sondern, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, aus dem Steuertopf. Dies würde sozial gerecht sein, da nicht nur einzelne Personengruppen die finanzielle Last stemmen müssten.

Um es klar zu sagen: Es ist für uns problematisch, dass Versichertengelder für die Finanzierung von Aufgaben verwendet werden, die aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden müssten! Sie können sicher sein, dass wir für diese Einsicht nachdrücklich beim Koalitionspartner werben. Ungeachtet der an dieser Stelle erörterten Fragestellung, tritt die SPD auch weiterhin für eine Bürgerversicherung ein, in die alle Personenkreise einzahlen und das System einer Zweiteilung von GKV und PKV überwindet.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Blienert, MdB