Wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt?

Cansel Kiziltepe
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SPD
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Frage von Martin S. •

Wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt?

Sehr geehrte Frau MdB Kiziltepe,

wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt? (siehe https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_54.html?nn=595366 )

mfg,
Martin S.

Cansel Kiziltepe
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Vorrangiges Ziel und Leitgedanke des Gesetzesvorhabens ist es, für einen bestmöglichen Gesundheitsschutz der Konsument*innen zu sorgen sowie den Kinder- und Jugendschutz sicherzustellen. Wie ich Ihnen bereits an anderer Stelle berichtet habe, betrifft das Gesetzesvorhaben umfangreiche ressortübergreifende Fragestellungen – Ausgestaltung des Anbaus, der Produktion, des Handels, Verkaufs, Jugend- und Nichtraucherschutzes bis zum Steuer-, Straßenverkehrs-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Völker- und Europarechts.

Vor dem Hintergrund des vorgenannten, umfassenden Ansatzes der Regierungsparteien wird die Empfehlung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz und § 7 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 15. März 2021, die im Wesentlichen auf eine Ausnahme von Cannabis und seinen Zubereitungen aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes gerichtet war, sofern der Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt, derzeit nicht weiterverfolgt.

Mit freundlichen Grüßen,

Cansel Kiziltepe