Wann wird die generelle Mehrstaatigkeit gemäß dem Koalitionsvetrag ermöglicht?

Cansel Kiziltepe
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SPD
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Frage von Ekaterina S. •

Wann wird die generelle Mehrstaatigkeit gemäß dem Koalitionsvetrag ermöglicht?

Sehr geehrte Frau Kiziltepe, das Thema Einbürgerung betrifft Millionen Menschen, wann kann man mit dem konkreten Ergebnis und Gesetzesänderung rechnen? Ausgerechnet bei diesem wichtigen Thema und auch dem Chancenaufenthaltsrecht für gut integrierte Menschen mit Duldung gibt es überhaupt keinen Fortschritt. Sind die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte denn wie immer nicht wichtig genug?

Cansel Kiziltepe
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Interessen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte liegen nicht nur mir persönlich besonders am Herzen, sondern auch meiner Fraktion. Erfreulicherweise haben wir im Koalitionsvertrag auch in diesem Politikbereich große Fortschritte erzielt: Wir haben uns mit dem Koalitionsvertrag der Schaffung eines modernen Staatsangehörigkeitsrechts verpflichtet. Dies soll die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf verschiede Weise vereinfachen. Das ist gerade auch in Anbetracht des politischen Stillstands während vergangener Koalitionen ein großer Erfolg für uns. Zu lange hat die Unions-Fraktion hier blockiert.  Alle Menschen in unserem Land – egal ob mit oder ohne Zuwanderungsgeschichte – sind fester Teil unserer Gesellschaft. Dies soll sich auch im Recht widerspiegeln. Als SPD-Fraktion setzen wir uns daher für eine zügige Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags ein: Nach aktueller Planung werden wir das Staatsangehörigkeitsrecht noch in diesem Jahr reformieren und somit unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag möglichst schnell erfüllen.

Mit vielen freundlichen Grüßen

Cansel Kiziltepe