Frage an Caren Lay

Caren Lay
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DIE LINKE
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Frage von Ina P. •

Frage an Caren Lay von Ina P.

Sehr geehrte Frau Lay,
am 13.04.2016 wurde im Bundestag über die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen abgestimmt. Warum sind Sie gegen eine Bekämpfung von Korruption?
Mit freundlichen Grüßen.
Ina Panzer

Caren Lay
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Panzer,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin genau so wenig wie meine Fraktion gegen Bekämpfung von Korruption. Meine Fraktion ist jedoch gegen den vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung und dies möchte Ihnen gern erläutern.

Selbstverständlich sind wir gegen Korruption. Dass derzeit die Zahlung von Prämien durch Pharmaunternehmen an niedergelassene Ärzte, die ein bestimmtes Medikament verschreiben, nicht strafbar ist, hat die Fraktion DIE LINKE bereits in der vergangenen Legislatur kritisiert. Unser Antrag scheiterte an der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung. Grundsätzlich freuen wir uns, dass sich die jetzige Bundesregierung sich dieses Problems annimmt.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung ging uns bereits nicht weit genug. Schließlich war er vor allem auf den Schutz des Wettbewerbs ausgerichtet, also dass etwa ein Pharmaunternehmen nicht gegenüber einem anderen bevorteilt wird. Für uns ist aber das Wichtigste, dass die Patientinnen und Patienten darauf vertrauen können, dass nur ihr Wohl und nicht finanzielle Interessen von Industrie, Ärztinnen und Ärzte oder anderen Beteiligten ausschlaggebend für die Wahl der Behandlung ist. Im Beratungsverfahren wurden die letzten patientenbezogenen Regelungen auch noch gestrichen, sodass wir uns hier letztlich entschieden haben, dieses Gesetz abzulehnen. Denn gut an diesem Gesetz ist vor allem der Name, aber der Inhalt ist so weichgespült, dass es seinen Zweck kaum erfüllen wird.

Das Gesetz sahen im Übrigen nicht nur die LINKEN kritisch, selbst der Gesundheitsexperte der SPD, Prof. Karl Lauterbach, wünschte sich ein deutlicheres Gesetz.

DIE LINKE spricht sich dafür aus, jede Form von Vorteilsnahme und -gewährung unter Strafe zu stellen, so wie es bei Beamtinnen und Beamten geregelt ist. Weitere Details können Sie in unserem Antrag " Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen" (18/5452) entnehmen.

Ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort das Missverständnis ausräumen konnte, dass es sich bei meiner Nichtzustimmung für ein Votum zur Korruption handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Lay

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