Wie stehen Sie zu den Einsparungen im Bereich der ambulanten Psychotherapie? Diese soll mit dem GKV-Gesetz in eine Budgetierung (Deckelung) geführt werden.
Neben den Einschnitten psychotherapeutischen Leistungen in Höhe von 4,5% im März 2026 ist mit dem neuen Sparmaßnahmengesetz geplant, die ambulante Psychotherapie zu budgetieren, d.h. zu deckeln. Folge werden noch weniger Psychotherapieplätze sein.
Wie ist Ihre Haltung dazu und wie werden Sie diese im Gesundheitsausschuss vertreten?
Vielen Dank für Ihre Frage. Ich lehne eine Budgetierung der ambulanten Psychotherapie ab und setze mich für eine auskömmliche, verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung ein. Medizinisch notwendige Behandlungen dürfen nicht daran scheitern, dass ein Honorartopf ausgeschöpft ist. Psychische Erkrankungen müssen im Gesundheitswesen ebenso ernst genommen werden wie körperliche Erkrankungen.
Ihre Sorge vor einer Verschlechterung der Versorgung teile ich ausdrücklich. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer warnt davor, dass die Budgetierung zu weniger Therapieplätzen und längeren Wartezeiten führen wird. Eine solche Entwicklung wäre aus meiner Sicht der falsche Weg. Die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen zu schwächen, bedeutet letztlich, die Versorgung ihrer Patienten zu gefährden.
Zur zeitlichen Einordnung: Die im März 2026 beschlossene Honorarkürzung um 4,5 Prozent sollte zum 1. April wirksam werden. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ihre Anwendung am 9. Juli 2026 jedoch vorläufig gestoppt; damit ist der Rechtsstreit noch nicht abschließend entschieden. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde unabhängig davon am 10. Juli 2026 vom Bundestag verabschiedet. Deshalb geht es jetzt um verbindliche gesetzliche Korrekturen.
Im Gesundheitsausschuss werde ich mich dafür einsetzen, medizinisch notwendige psychotherapeutische Leistungen außerhalb einer starren Budgetdeckelung angemessen und vollständig zu vergüten. Dazu gehören für mich eine gesetzlich abgesicherte angemessene Vergütung, die den Zeitaufwand und die tatsächlichen Praxiskosten berücksichtigt, sowie Planungssicherheit für bestehende und neu beginnende Behandlungen. Entsprechende parlamentarische Initiativen und Änderungsanträge werde ich unterstützen. Von der Bundesregierung werde ich nachvollziehbare Antworten zu den Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf Therapieplätze, Wartezeiten und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Praxen einfordern.
Die angekündigten Ausnahmen für Kinder, Jugendliche, schwer psychisch Erkrankte und dringliche Behandlungsfälle sind zwar Schritte in die richtige Richtung. Sie lösen das grundsätzliche Problem aber nicht. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer hat am 9. September nochmals auf weiterhin drohende Einschnitte insbesondere bei der Versorgung Erwachsener hingewiesen. Mein Anspruch ist eine bedarfsgerechte Versorgung für alle Altersgruppen.
Darüber hinaus halte ich eine am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausgerichtete Bedarfsplanung und eine gesicherte Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung für notwendig. Wir müssen die Voraussetzungen für ausreichend Behandlungsplätze schaffen, statt den Zugang durch finanzielle Begrenzungen zu erschweren.
