Frage an Carl-Christian Dressel bezüglich Recht

Carl-Christian Dressel
SPD
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Frage von Benjamin M. •

Frage an Carl-Christian Dressel von Benjamin M. bezüglich Recht

Lieber Genosse Carl-Christian,

in der Laufenden Debatte um das Verbot von Kampfspielen wie Paintball oder Airsoft ist immer davon die Rede, dass das Töten bzw. absichtliche Verletzen von Personen dabei simuliert werde.

Ich kann bei aller Nachvollziehbarkeit für diese Argumentationsweise jedoch keine Abgrenzung gegenüber anderen Spiel- bzw. Sportarten wie PC-Spielen, Fechten oder auch Boxen erkennen. Es muss sich uns doch schließlich die berechtigte Frage stellen, ob wir mit einem Verbot nicht tatsächlich zu weit gingen.

Daneben hätte ich noch eine ganz konkrete, prozessbezogene Frage: wann ist denn diesbezüglich im Falle einer schnellen Verabschiedung durch das Parlament frühestens mit dem Inkrafttreten der neuen Gesetze zu rechnen?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für deine Antwort!

Freundschaft!

Benjamin Mayer
SPD Reichertshofen

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Wie Sie sicher der Medienberichterstattung entnehmen konnten, wurde von einem sofortigen Verbot der Spielform „Paintball“ abgesehen, um, wie auch von Ihnen gefürchtet, zu weitgehende Schnellschüsse zu vermeiden. Vielmehr hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung in einer Begleitentschließung zu den Änderungen des Waffenrechts aufgefordert,

* in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen auszuarbeiten, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen

und

* das Gefahrenpotenzial von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen und soziologischen Gutachten zu untersuchen.

Es gilt also zunächst, die Ergebnisse der Untersuchung abzuwarten, um abhängig davon anschließend zu prüfen, ob und inwieweit derartige Spiele einer Regelung bedürfen. Über solch eine Regelung würde dann gegebenenfalls der nächste Bundestag beraten und entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carl-Christian Dressel, MdB