Frage an Carl-Christian Dressel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Carl-Christian Dressel
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Carl-Christian Dressel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Andreas W. •

Frage an Carl-Christian Dressel von Andreas W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

u.a. im "FOCUS" ist heute zu lesen, daß Sie sich für vor dem BGH für die Einführung von Wahlcomputern eingesetzt haben.

Die Niederlande haben sich gegen den Einsatz von Wahlcomputern entschieden. Die Vorgänge bei den letzten und vorletzten Wahlen in den USA - dem Vernehmen nach haben Wahlcomputer u. a. rückwärts gezählt, sind völlig ausgefallen, haben nachweislich unsinnige Ergebnisse ausgeworfen etc.) sind nicht restlos aufgeklärt worden. In Brandenburg gab es auf kommunaler Ebene ebenso Probleme, die zum Teil Nachwahlen erforderlich machten.

Meine Fragen:
1) Weshalb setzen Sie sich über die massiven und wohlbegründeten Bedenken gegen Wahlcomputer hinweg und versuchen mit Scheinargumenten das Thema ins Lächerliche zu ziehen ("Eine Wahlurne kann man auch austauschen") und damit den BGH umzustimmen?
2) Weshalb tragen Sie als Vertreter der SPD dazu bei, in gefährlichem Ausmaße das grundgesetzlich gewährleistete Recht auf freie, geheime und öffentliche Wahlen zu unterminieren?

Freundlichen Gruß,
Andreas Werner

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Werner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Gerne nehme ich in meiner Eigenschaft als zuständiger Berichterstatter zu Ihren Fragen Stellung. Vorausschicken möchte ich folgende Bemerkung: Grundsätzlich teile ich Ihre Sorge vor gezielten Manipulationen des Wählerwillens, vertrete jedoch die Auffassung, daß sich diese Sorge nicht ausschließlich an der Frage der Wahlgeräte festmachen sollte. Grundsätzlich bietet jedes Auszählverfahren Ansatzpunkte für Betrug. Absolute Sicherheit gibt es leider nicht.

Zu Ihren Fragen:
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, allumfassende Unbedenklichkeitserklärungen für Stimmauszählungsverfahren abzugeben – und dies hat der Ausschuß auch nicht getan. Die Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses besteht vielmehr darin, im Nachhinein die Gesetzmäßigkeit von Abstimmungsverfahren und der dabei angewandten Techniken zu untersuchen. Das Resultat dieser akribischen Untersuchung war, daß in keinem der relevanten Fälle eine Manipulation nachgewiesen wurde. Vor diesem Hintergrund steht das von mir abgegebene Statement, auf das Sie sich in Ihrer Anfrage beziehen. Ich setze mich nicht für den Einsatz von Wahlgeräten ein, sondern stelle lediglich fest, daß die Erfahrungen mit Wahlgeräten seit Jahrzehnten positiv sind. Es hat bisher keine nennenswerten Schwierigkeiten der Wähler und der Wahlvorstände mit diesen Geräten gegeben. Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Auszählung durch Wahlgeräte sind bei den zurückliegenden Wahlen nie geäußert worden. Da auch die Einspruchsführer keinen Fall einer Unregelmäßigkeit, einer Manipulation bzw. einer sonstigen Auffälligkeit bei der Bundestagswahl 2005 geschildert haben, hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens die Wahleinsprüche zurückgewiesen und dies auch vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt (nicht, wie Sie schreiben, vor dem BGH).

Das von Ihnen angeführte Beispiel des Einsatzes von Wahlgeräten in den Niederlanden ist meines Erachtens nicht auf die Situation bei der Bundestagswahl 2005 übertragbar. Aus den in den Niederlanden in einer experimentellen Umgebung erfolgten Manipulationen kann nicht auf die tatsächliche Möglichkeit der Manipulation von realen Wahlen, nicht einmal auf reale Manipulationsmöglichkeiten in Deutschland geschlossen werden, zumal da in Deutschland eine andere tatsächliche Situation besteht.

Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, daß es hinsichtlich der Frage, ob es bei kommenden Bundestagswahlen zu einem Einsatz von Wahlgeräten kommt, die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten gilt, der ich nicht vorgreifen möchte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Carl-Christian Dressel, MdB