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Sehr geehrter Herr Sassenrath, wie stehen Sie zur geplanten Streichung der extrabudgetären Vergütung für die Psychotherapie? Ich danke Ihnen im Voraus für eine Antwort. Mit freundlichem Gruß T.R.

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Carl-Philipp Sassenrath
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Frage von Till R. •

Sehr geehrter Herr Sassenrath, wie stehen Sie zur geplanten Streichung der extrabudgetären Vergütung für die Psychotherapie? Ich danke Ihnen im Voraus für eine Antwort. Mit freundlichem Gruß T.R.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Till R.,

die Sicherstellung der qualitativ hochwertigen und bedarfsorientierten psychotherapeutischer Versorgung ist auch angesichts der steigenden Nachfrage eine gesundheitspolitische Priorität der Bundesregierung. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart (S. 111-112), setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch in den kommenden Monaten für vielfältige Maßnahmen wie beispielsweise den Ausbau präventiver Angebote, die Einführung einer Notversorgung sowie die Sicherstellung der Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie ein.

Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird jedoch nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern, insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband, im sogenannten Bewertungsausschuss. Dieses Verfahren ist im Fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt.

Die Vergütung wird dabei jährlich auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass hierbei insbesondere die empirischen Daten des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage wurden die Vergütungen in den vergangenen Jahren mehrfach an gestiegene Kosten angepasst. 

Für die aktuelle Überprüfung dient die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes zur wirtschaftlichen Situation im medizinischen Bereich für das Jahr 2023, die am 24. Juli 2025 veröffentlicht wurde. Auf dieser Basis hat das Institut des Bewertungsausschusses eine Sonderauswertung beim Statistischen Bundesamt beauftragt, um Daten zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen zu erheben. Diese lagen am 22. Dezember 2025 vollständig vor.

Anhand dieser Daten prüfte der Bewertungsausschuss die Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.  In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine deutlich geringere effektive Vergütungsabsenkung. Das Bundesgesundheitsministerium prüft aktuell im Rahmen seiner Rechtsaufsicht, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bereits eine Klage gegen den Beschluss eingereicht.

Mögliche Auswirkungen dieser Entscheidung wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion genau verfolgen und sich auch weiterhin für eine verlässliche und zugängliche psychotherapeutische Versorgung einsetzen. 

Mit freundlichen Grüßen

Carl-Philipp Sassenrath

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