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Sind Sie für die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung?

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Carl-Philipp Sassenrath
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Frage von Vanessa K. •

Sind Sie für die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Vanessa K.,

die Alterssicherung gehört zu den größten politischen Herausforderungen der kommenden Jahre. Der demografische Wandel ist keine Prognose mehr, sondern Realität: Immer weniger Beitragszahler finanzieren die Renten einer wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Tun wir nichts, würde nach geltender Rechtslage das Rentenniveau bis 2050 auf rund 46 Prozent sinken, während der Beitragssatz auf über 21 Prozent steigen würde. Höhere Beiträge und gleichzeitig niedrigere Renten wären die Folge. Genau deshalb dürfen wir die notwendige Reform nicht weiter aufschieben. 

Die Alterssicherungskommission hat hierfür einen umfassenden Reformvorschlag vorgelegt. Die Regierungskoalition ist sich hinsichtlich dessen wegweisenden Charakters einig und verfolgt das gemeinsame Ziel, die Rentenreform auf dieser Basis bis Ende 2026 zu verabschieden.

Der Reformvorschlag der Alterssicherungskommission enthält 33 Reformvorschläge, die neben der Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 auch einen größeren Kreis an Einzahlenden ins Rentensystem, eine Kapitalrente, sowie die moderate Anpassung der Regelaltersgrenze an die steigende Lebenserwartung ab 2031 enthält. Letzteres ist als Aufteilung der Änderungen in der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und Rentenphase konzipiert. Nach aktuellen Daten des statistischen Bundesamts würde dies eine schrittweisen Anpassung der Regelaltersgrenze um etwa sechs Monate, also von 67 auf 67,5, im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 bedeuten.

Ziel der Reform ist es nicht, einzelne Gruppen einseitig zu belasten, sondern die Lasten des demografischen Wandels möglichst fair zu verteilen. Für mich ist neben der individuellen Lebensleistung ist die Verlässlichkeit des Rentensystems auch für Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien ein zentraler Aspekt, da Beitragsjahre allein keinen verlässlichen Maßstab für körperliche oder gesundheitliche Belastungen darstellen. Die Herausforderung besteht darin, die langfristige Finanzierbarkeit unseres Rentensystems und die berechtigten Erwartungen derjenigen, die über viele Jahrzehnte Verantwortung übernommen und unser Land mit ihrer Arbeit getragen haben, zu vereinen. An diesem Anspruch werde ich die weiteren Beratungen messen.

Mit freundlichen Grüßen

Carl-Philipp Sassenrath

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