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Wird die Umsetzung der Beschlüsse zur amtsangemessenen Besoldung nicht weiterverfolgt?

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Carl-Philipp Sassenrath
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Frage von Thomas H. •

Wird die Umsetzung der Beschlüsse zur amtsangemessenen Besoldung nicht weiterverfolgt?

Sehr geehrter Herr Sassenrath,

das BMI hat den Termin zur Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur amtsangemessenen Besoldung der Bundesbeamten abgesagt. Seither gibt es keine Neuigkeiten bezüglich der Umsetzung der Beschlüsse des Bundeserfassungsgerichts zur Anpassung der Besoldung. Das erinnert sehr an die Vorgängerregierung. Selbst Hr. Seehofer und auch Fr. Faeser haben die Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht umgesetzt. Wird es Hr. Dobrindt nunmehr umsetzen?

Wir Bundesbeamte warten bereits seit 6 Jahren auf die Umsetzung der Beschlüsse des Verfassungsgerichts und werden immer wieder hingehalten. Unsere Polizisten/Soldaten riskieren ihr Leben im Einsatz und unsere Politiker sind nicht willens sie amtsangemessen zu besolden!! Das kann doch nicht ewig so weitergehen....

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Thomas H.,

das von Ihnen angesprochene Bundesalimentationsgesetz befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsprozess, allerdings noch in einer frühen Verfahrensphase. Aktuell wird Referentenentwurf zur Anpassung der Besoldung von Bundesbeamten vom 6. April 2026 vom zuständigen Bundesministerium des Inneren erneut überarbeitet, weswegen die Verbändeanhörung verschoben wurde.

Die Verschiebung bedeutet jedoch nicht, dass die notwendigen Anpassungen nicht weiterverfolgt werden: Nach Abschluss der Überarbeitung des Referentenentwurfs wird die Verbändeanhörung wie auch die Ressortabstimmung erneut terminiert und bietet den Diskussionsrahmen für praxisnahe Hinweise. Nach Abschluss der Abstimmungen und Beschluss der Bundesregierung wird sich der Bundestag im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens intensiv mit dem Gesetzentwurf sowie möglichen Ergänzungen befassen.

Gerade wegen der langen Verfahrensdauer ist es jetzt umso wichtiger, zu einer rechtssicheren und verfassungskonformen Regelung zu gelangen.

Mit freundlichen Grüßen
Carl Philipp Sassenrath

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