Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen: Wir haben uns gemeinsam darauf verständigt, dass sich die maximal zulässige Obergrenze des Besitzes im privaten Raum bei 50 Gramm getrocknetem Cannabis befindet
Grundsätzlich ist es dem Parlament immer möglich Gesetze auch wieder rückgängig zu machen - sollte eine parlamentarische Mehrheit dafür bestehen
Grundsätzlich darf ich keine Einzelfallberatung machen, weshalb ich Ihnen Ihre Frage nicht vollständig beantworten kann. Ich kann aber so viel sagen:
vielen Dank für Ihre Frage. Die finale Tagesordnung einer Sitzungswoche gibt es erst am Ende der Woche vorher. Ich gehe sehr stark davon aus, dass die 2./3. Lesung in der 8. KW stattfinden wird.
Wir haben gemeinsam vereinbart, dass der Grenzwert offiziell festgeschrieben wird, sobald die offiziell eingesetzte Grenzwertkommission eine Entscheidung bzw. eine Empfehlung hierzu getroffen hat. Dies wird zeitnah passieren und wird dann auch zeitnah umgesetzt werden.
vielen Dank für Ihre Frage. Es wird bereits jetzt von unserer Seite parallel zum Abschluss der ersten Säule an der zweiten Säule des CanG gearbeitet.
