Was hat sich zwischen Ihrer Aussage vom 11. Mai und Ihrer Zustimmung zum GKV-BStabG am 10. Juli geändert, sodass Sie dem Ausschluss von Cannabisblüten doch zugestimmt haben?
Sehr geehrte Frau Wagner,
am 11. Mai 2026 erklärten Sie auf abgeordnetenwatch zum geplanten Ausschluss von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung, dass Sie die entsprechende Schlussfolgerung der Bundesgesundheitsministerin nicht teilen. Der medizinisch notwendige und begründbare Einsatz solle weder eingeschränkt noch verteuert werden. Sie schrieben dazu: „Dafür werde ich mich entsprechend einsetzen.“
Am 10. Juli 2026 stimmten Sie dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu. Der Ausschluss von Cannabisblüten aus dem besonderen Leistungsanspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V war darin weiterhin enthalten.
Mich interessiert daher, welche Gründe zu dieser veränderten Entscheidung geführt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela J.

Antwort ausstehend von Carolin Wagner SPD