Werden sie bei der Abstimmung zur "Rente mit 63", real 64,7Jahre, für Arbeitnehmer abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren stimmen oder nicht?
Ich finde es eine riesen Sauerei, dass Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren, nacht jetzt schon ungerechter Eintrittsalterberechnung nicht abschlagsfrei in Rente gehen können.
In meinem Fall wäre das abschlagfreie Renteneintrittsalter mit 65, da habe ich aber bereits 37 Beitragsjahre hinter mir. Hier stellt sich die Frage, ob man nicht zuviel in unser Paritätisches System einbezahlt hat und andere, wie z.B. Selbstständige Grundsicherungsempfänger auf dem Rücken der Arbeitnehmer diese ausnutzen?
Die gesamte Diskussion schlägt große Wellen in der Bevölkerung und treibt die Menschen, gerade im Osten Deutschland, in die Arme von rechten Hasspredigern.
Hier kann einem Himmel Angst werden über die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder.
Sehr geehrter Herr B.,
grundsätzlich sollten wir an der Regel festhalten, dass Menschen, die 45 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, abschlagsfrei in Rente gehen können. Dieser Meinung bin ich - gemeinsam mit vielen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion, den Gewerkschaften, den Sozialverbänden und sogar vielen Arbeitgebern in Deutschland.
Wenn es keine Mehrheit für eine Beibehaltung der Regel gibt, brauchen wir eine deutliche Übergangsfrist von etwa 10 Jahren. Menschen, die ihr Arbeitsleben auf den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren ausgerichtet haben, dürfen nicht von heute auf morgen vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Vor allem müssen wir die Berusfgruppen im Blick haben, die körperlich harte Arbeit geleistet haben. Die oft genannten Bespiele sind Dachdecker oder Menschen in Pflegeberufen.
Es muss daher erstens eine Lösung für die Schwerarbeiterinnen und Schwerarbeiter gefunden werden, die diese zielgenau besserstellt und zweitens im Sinne des Vertrauensschutzes eine Übergangsfrist für langjährig Versicherte gefunden werden. Meine Zustimmung werde ich von sinnvollen Lösungen im Sinne der Menschen abhängig machen, die bereits viele Jahrzehnte eingezahlt haben.
Ihren genannten Einzelfall kann ich leider nicht genau nachvollziehen. Weder nach 37 Beitragsjahren noch im 65. Lebensjahr ist nach der aktuell geltenden Regelungslage eine abschlagsfreie Verrentung zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carolin Wagner, MdB
