Frage an Carsten Müller bezüglich Recht

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Carsten Müller
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Frage von Peter M. •

Frage an Carsten Müller von Peter M. bezüglich Recht

Kann man davon ausgehen, daß Sie auch auf Bundesebene die Interessen der Partei(führung) über die berechtigten Belange der Bürger stellen, wie in Braunschweig z.B. im Falle des an ECE verschenkten Schloßparks geschehen?

Eine Bürgerbefragung zum Thema wäre hier ja durchaus zur Entscheidungsfindung möglich gewesen, auch wenn sie keinerlei juristischen Zwang auf diese hätte ausüben können. Stattdessen wurden ca 30.000 gesammelte Stimmen ignoriert und ein Bürgerbegehren gerichtlich abgewürgt.

Wie können Sie solche Handlungen mit Ihrem Demokratieverständnis vereinbaren?

(Wen es interessiert, was die CDU in Braunschweig angestellt hat, möge http://www.schlosspark-braunschweig.de/ lesen)

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Leider übersehen Sie als Fragesteller, dass der Investitionsmaßnahme auf dem Gelände des ehemaligen Schloßparks in Braunschweig eine demokratische und transparente Mehrheitsentscheidung vorausging. Eine Bürgerbefragung zu diesem Themenkomplex war nach einer gerichtlichen Entscheidung nicht zulässig. Bei meiner Entscheidung für die Investitionsmaßnahme waren für mich die Gesichtspunkte der Schaffung neuer Arbeitsplätze, der Attraktivitätssteigerung der Braunschweiger Innenstadt und die Behebung der desolaten städtebaulichen Situation am Bohlweg in Braunschweig ausschlaggebend.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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