Wortbruch bei Krypto-Haltefrist: Intransparentes Verfahren und blockierte Petitionen: Warum trägt die CDU ein so intransparentes Verfahren mit und wie rechtfertigen Sie diesen Wortbruch vor den Sparern in Ihrem Wahlkreis?
Sehr geehrter Herr Müller,
Ende April angekündigt, Anfang Juli beschlossen: Die CDU-geführte Regierung schafft die einjährige steuerliche Haltefrist für Krypto-Assets ab – ein direkter Bruch Ihrer Wahlversprechen. Doch bis heute liegt der Öffentlichkeit kein konkreter Gesetzentwurf vor.
Dieses Vorgehen gleicht einem politischen obiter dictum von oben herab. Bürger, die eigenverantwortlich fürs Alter sparen und der Geldentwertung entkommen wollen, werden in völliger Rechtsunsicherheit gelassen. Schlimmer noch: Kritische Bürger-Petitionen zu diesem Thema werden beim Bundestag blockiert und nicht freigegeben. Es entsteht der fatale Eindruck, dass dieser massive Eingriff ohne jede echte Debatte an Parlament und Öffentlichkeit vorbeigeschmuggelt werden soll.
Ich frage Sie ganz konkret: Warum trägt die CDU ein so intransparentes Verfahren mit und wie rechtfertigen Sie diesen Wortbruch vor den Sparern in Ihrem Wahlkreis?
Sehr geehrter Herr U.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen.
Derzeit liegt noch kein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen vor. Daher wurde Anfang Juli auch kein Beschluss gefasst. Erst muss der Gesetzentwurf vorgelegt und ins Parlament eingebracht werden, dann erfolgen die parlamentarischen Beratungen und am Ende dieses Prozesses steht der Gesetzesbeschluss.
Richtig ist: Die Bundesregierung will laut Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes 2027 künftig die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen. Dies würde dazu führen, dass die Steuern für die Spitzenverdiener im Daytrading und Krypto-Handel bei unterjährigen Veräußerungen gesenkt würden. Bemerkenswert ist, dass mit den Ausführungen des SPD-geführten BMF zum Haushaltsgesetz 2027 Kryptogewinne aus § 23 EStG herausgenommen werden sollen. So würden sie pauschal der Abgeltungsteuer unterworfen und der Steuersatz für Spitzenverdiener von bis zu 45 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. Derzeit werden Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus "privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach Ablauf einer gesetzlichen Haltefrist von einem Jahr (Spekulationsfrist) werden die Gewinne steuerfrei gestellt. Auch Verluste werden nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerlich nicht zum Abzug zugelassen.
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte. Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist nämlich Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen. Wer sie abschaffen will, muss deshalb erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer. Dabei ist Krypto nicht gleich Krypto: Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFT oder DeFi-Erträge sind wirtschaftlich sehr unterschiedliche Dinge. Eine pauschale Regelung nach dem Motto „alles Krypto ist Kapitalvermögen“ wäre handwerklich und systematisch sehr dünn.
Aufgrund des fehlenden Referentenentwurfs ist bislang nicht klar, wie das Bundesfinanzministerium mit Übergangsregeln, einer vernünftigen Verlustverrechnung und Bagatellgrenzen für Kleinanleger umgehen will, sollte diese Änderung erfolgen. Als Unionsfraktion werden wir uns den ausstehenden Entwurf deshalb sehr genau anschauen. Maßstab ist für uns: einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich.
Verfassungsrechtlich zweifelhaft sind die nur vage umschriebenen Pläne, weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht gerade nicht ausreicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen. Grundsätzlich wird jedoch begrüßt, dass über die steuerliche Behandlung von Kryptowerten zunehmend differenziert diskutiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller
