Frage an Carsten Müller bezüglich Sport

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Carsten Müller
CDU
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Frage von Dirk S. •

Frage an Carsten Müller von Dirk S. bezüglich Sport

HILFE! Hilfe, hilfe!
An alle unseren künftigen Volksvertreter!

Auch wir Sport- und Privatflieger sind Euer Volk!

Wir appellieren an die Vernunft und das Demokratieverständnis unserer Politiker,
denn wir ersticken aktuell in völlig groteskem Bürokratenwahn.

Wie stehen Sie dazu, Herr Müller ?
Wir Sportflieger sind doch nur so etwas wie "harmlose Radfahrer der Luft".

Natürlich kann theoretisch jederzeit auch ein betrunkener Radfahrer mitten in der Nacht durch einen plötzlich erlittenen Schlaganfall eine schreckliche Massenkarambolage verursachen.

Wer käme aber auf die völlig absurde Idee, deshalb prinzipiell bei allen Radfahrern einen regelmäßigen, bis über 1000,- Euro teuren und totalen Gesundheitscheck anzuordnen nur um zu verhindern, dass vielleicht einer von Ihnen infolge einer Kolik, plötzlicher Kopfschmerzen oder ähnlicher gesundheitlicher Unvorhersehbarkeiten die Allgemeinheit schädigt und mit dieser wirklich verrückten Begründung das "überaus gefährliche Radfahren" zunächst einmal prinzipiell zu verbieten?

Genau diese, uns nur gängelnde Behördenwillkür, aber wird genauso an uns - erwiesen harmlosen - Ultraleichtfliegern derzeit regelmäßig und in ganz großem Stil vollzogen.

Der Irrsinn nennt sich "JAR-FCL 3 deutsch" und wurde uns vom gottvaterähnlichen BMVBW - nach Falschübersetzung aus dem Englischen - rücksichtslos einfach verordnet.

Selbst eine Grippeimpfung oder simple Schwangerschaft führt nach wortwörtlicher Auslegung dieses irrealen Schwachsinns zu sofortigem Ruhen der Pilotenlizenz!

Die staatlichen Forderungen an die Gesundheit eines z.B. über 60-jähriger Ultraleichtfliegers sind in Deutschland - weltweit einmalig ! - durchaus vergleichbar mit jenen, die an einen jungen und gesunden Jumbo-Kapitän oder an einen Kampfjetpiloten gestellt werden, so eine Art "Marsflugtauglichkeit", die kaum einer in diesem Alter mehr erbringen kann. Die alten, erfahrenen Funktionsträger in unseren Vereinen drohen daher auszusterben und für die Jüngeren wird es einfach zu teuer , weil sie neuerdings eine perfekte - und damit völlig übertriebene - Gesundheit nachweisen müssen.

Wir empfinden dies als eine kulturlose, zutiefst misstrauische, ja überaus groteske Rücksichtslosigkeit gegenüber Minderheiten, welche zudem in ihrer Maßlosigkeit gegen bestehende Gesetze (BGG und OBG) verstößt,
aber dennoch gegen alle Vernunft und Sachlichkeit
von deutschen Behörden eisern verteidigt wird, obwohl dieser pure Unfug - durch wissenschaftliche Untersuchungen klar bewiesen -
keinerlei ( NULL ! ) Sicherheitsgewinn bringt!

Aus diesen Gründen gibt es so etwas z.B. in den USA oder Frankreich überhaupt nicht!

Welche Antwort von Ihnen darf ich zu diesem Thema
an meine Fliegerkameraden weitergeben?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug einladen.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schröder

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Antwort von
CDU

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält das Luftsicherheitsgesetz in Teilen für verfassungswidrig und rechnet damit, dass nach einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ein neues Gesetz erforderlich ist. In diesem Zusammenhang wird dann sicherlich auch die Frage der medizinischen Untersuchungen neu erörtert. Der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert, hat sich dieser Frage angenommen. Wegen der anstehenden Neuwahlen konnte seine Kleine Anfrage “Die Situation des Luftsports in Deutschland nach JAR-FCL 3“ leider nicht mehr in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Der Bundestagsabgeordnete Eberhard Gienger hat angekündigt auch künftig praktikable Regelungen für Sportflieger zu unterstützen. Hier ein Auszug aus seinem Statement:

„Dazu gehört die Tauglichkeitsuntersuchung, das Verhältnis Arzt/Pilot. Hierzu hat z. B. der Deutsche AERO Club e.V. am 11.02.2004 im Sportausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen seiner Stellungnahme zum Luftsicherheitsgesetz berichtet. Wir haben die Position des AERO Clubs hinsichtlich der Intervalle für die Tauglichkeitsuntersuchungen gestützt und darauf hingewiesen: Wenn man befürchten müsse, dass Fliegerärzte aus Gefälligkeit Tauglichkeitszeugnisse ausstellten, bestehe diese Befürchtung auch dann, wenn man die Tauglichkeitsintervalle auf 12 Monate herab setze. Ich gehe davon aus, dass Flugzeugführer genügend Verantwortungsbewusstsein besitzen, nicht mehr in ein Flugzeug zu steigen, wenn sie erkennen, dass sie ihr Gerät gesundheitsbedingt nicht mehr entsprechend beherrschen können.“

Mit freundlichen Grüßen, Carsten Müller

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