Rechtsdurchsetzung als staatliches Instrument: Potenziale bei Bußgeldern, Geldwäsche und Vermögensabschöpfung - Wo sehen Sie hier die verfassungsrechtlichen und praktischen Grenzen – und bestehen aus Ihrer Sicht derzeit ungenutzte Reformpotenziale?
Sehr geehrter Herr Müller,
im Zusammenhang mit der aktuellen finanziellen Belastung öffentlicher Haushalte stellt sich mir die Frage, inwieweit das bestehende Rechts- und Sanktionssystem stärker zur effektiven Durchsetzung staatlicher Ordnung und gegebenenfalls auch zur finanziellen Entlastung genutzt werden kann.
Konkret interessiert mich, ob folgende Ansätze aus Ihrer Sicht weiter ausgeschöpft werden sollten:
1. Eine Anpassung von Bußgeldern (bspw Verkehrsrecht) zur stärkeren Abschreckung und besseren Durchsetzung, unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
2. Eine effektivere Bekämpfung von Geldwäsche, insbesondere im Immobiliensektor.
3. Eine konsequentere Vermögensabschöpfung bzw. Prüfung unklarer Vermögensherkünfte im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten.
Wo sehen Sie hier die verfassungsrechtlichen und praktischen Grenzen – und bestehen aus Ihrer Sicht derzeit ungenutzte Reformpotenziale?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Fragen zur konsequenten Rechtsdurchsetzung bei Bußgeldern, Geldwäsche sowie der Vermögensabschöpfung. Ich beantworte Ihre Fragen gern im Zusammenhang
Ich stimme Ihnen zu, hier besteht auch aus meiner Sicht nicht nur ein Handlungsbedarf, sondern auch ein großes Potenzial für wirksame rechtsstaatliche Maßnahmen. Die konsequente Umsetzung würde, wie Sie anführen, eine große Wirkung entfalten. Die entschlossene Durchsetzung würden die Verantwortlichen im Bereich der Organisierten Kriminalität oder bei der Durchsetzung von Sanktionsmaßnahmen zielgenau an ihrer empfindlichsten Stelle treffen, der Abschöpfung von unrechtmäßig erlangten Gewinnen aus Straftaten. Gleichzeitig würde ihnen die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Aktuell schöpft der Staat schätzungsweise nur 0,5 Prozent der zur Disposition stehenden Werte der Organisierten Kriminalität ab. Das ist zu wenig für spürbare Konsequenzen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für die konsequente Abschöpfung von kriminell erlangten Vermögenswerten und für eine entschlossene Sanktionsdurchsetzung ein. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir den Punkt der Vermögensabschöpfung als entschlossene Maßnahme gegen die Organisierte Kriminalität hoch priorisiert. Das Bundeskabinett hat daraufhin am 25. Februar 2026 einen Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität verabschiedet. Dieser wurde vom Bundesfinanzministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium gemeinsam erarbeitet. Der Gemeinsame Aktionsplan enthält Maßnahmen, um Finanzkriminalität, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität und die damit verbundenen Strukturen der Organisierten Kriminalität konsequenter zu bekämpfen. Dafür werden die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse sowie eine weitgehende Beweislastumkehr zur Vermögensabschöpfung, es werden gemeinsame Analysezentren und gemeinsame Ermittlungsgruppen geschaffen. Konkrete Kernpunkte des Gemeinsamen Aktionsplans sind die Verbesserung des Informationsaustauschs der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes und Schaffung weiterer Analysebefugnisse, etwa für die automatisierte Datenanalyse und für den biometrischen Internetabgleich, gezielte Finanzermittlungen nach dem „follow the money“-Ansatz sowie neue Möglichkeiten zur Einziehung bzw. Sicherstellung von verdächtigen Vermögenswerten. Darüber hinaus werden die Geldwäscheermittlungen durch die Schaffung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums von Bundeskriminalamt und Zoll sowie eines Ermittlungszentrums Geldwäsche beim Zoll gestärkt. In einem weiteren wesentlichen Aktionsbereichs der Organisierten Kriminalität, der internationalen Rauschgiftkriminalität, wird der Fokus auf die ganzheitliche Bekämpfung gesetzt, etwa durch die Schaffung eines gemeinsamen Analyse- und Auswertezentrums „Rauschgift“ von Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt sowie darauf aufbauend einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift. Schließlich werden wir die in diesen Schwerpunktbereich auch die personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden und Justiz stärken.
Für die Durchsetzung der Sanktionen wurde über die europäische Ebene das Sanktionsstrafrecht europaweit harmonisiert, um eine effiziente und einheitliche Sanktionsdurchsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten zu befördern. Das entsprechende Umsetzungsgesetz in dieser Woche zur abschließenden Beratung und Abstimmung im Bundestagsplenum. Mit der zu Grunde liegenden Richtlinie wurden Sanktionsverbote klar benannt und deren Missachtung zwingend unter Strafe gestellt. Vorgegeben wurden Strafbewehrung bei bestimmten Formen der Umgehung von Sanktionen und Missachtung von Meldepflichten. Zudem wird seither bereits ein leichtfertiger Verstoß gegen ein Ausfuhrverbot bestraft, wenn Rüstungs- oder Dual-Use-Güter betroffen sind.
Diese Maßnahmen werden wir regelmäßig auf Wirksamkeit überprüfen und gegebenenfalls nachschärfen, um die Kriminalitätsbekämpfung entschlossen anzugehen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller
