Wann muss mein Vermieter mir endlich ein Balkonkraftwerk erlauben? Wie lange braucht der Rechtsausschuss noch?

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Carsten Müller
CDU
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Frage von Georg H. •

Wann muss mein Vermieter mir endlich ein Balkonkraftwerk erlauben? Wie lange braucht der Rechtsausschuss noch?

Sehr geehrter Herr Müller,

ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit Südbalkon. Leider verhindert mein Vermieter und die anderen WEG-Eigentümer meinen Plan, an der Balkonbrüstung ein PV-Modul (Balkonkraftwerk) aufzuhängen, da die mehrfarbige Fassade schon so gestückelt aussehe und ein PV-Modul so hässlich sei.

Herr Habeck hat das Solarpaket 1 erfolgreich auf den Weg weggebracht - wann beschließt der Rechtsausschuss endlich den vorliegenden Entwurf zur Gestattung von Steckersolargeräten für Mieter und Eigentümer (Ihre CDU hat das ja schon 2023 ebenso wie Herr Habeck gefordert).

Wer blockiert in dem Ausschuss die Verabschiedung?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema erleichterter Einsatz von Steckersolargeräten bzw. Balkonkraftwerken.

Wie Sie richtig darlegen, haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits im Jahr 2023 Erleichterungen auf diesem Bereich gefordert und daher einen Gesetzesentwurf mit vorgesehenen Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz sowie Bürgerlichen Gesetzbuch vorgelegt, welches Ansprüche von Mietern und Eigentümern für die Anbringung und Nutzung von Balkonkraftwerken schaffen soll (Bundestags-Drucksache 20/6905).

Dieser Gesetzesentwurf wurde Ende Mai vergangenen Jahres in der 1. Lesung im Bundestag beraten und anschließend in den Rechtsausschuss überwiesen.

Im Dezember legte dann auch die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zu diesem Thema vor, der ebenfalls Änderungen des WEG und des BGB vorsieht (Bundestags-Drucksache 20/9890).

Diesen Gesetzentwurf befürworten wir als Unionsfraktion, denn er beinhaltet ähnliche Änderungen, wie wir sie in unserem Antrag zur Thematik Balkonkraftwerke/Steckersolargeräte vorsehen und greift somit unsere Forderungen auf.

In der öffentlichen Anhörung zu den beiden Gesetzesentwürfen im Februar dieses Jahres waren sich die Sachverständigen einig, dass die Aufnahme der Stromerzeugung durch Balkonkraftwerke in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen sowohl im Wohnungseigentumsrecht als auch im Mietrecht die Stromerzeugung zu begrüßen ist.

In Anbetracht dieses eindeutigen Bildes fragen auch wir uns, warum die entsprechenden Gesetzesentwürfe noch nicht abschließend beraten wurden und die Änderungen somit in Kraft treten könnten. Unsere Annahme, dass die abschließende Beratung möglicherweise in der vergangenen Sitzungswoche stattfindet, wurde widerlegt, da die Ampel-Regierung die Beratung der Gesetzesentwürfe nicht auf die Tagesordnung gesetzt hat.

Zu diesem Zeitpunkt lässt sich leider auch nicht absehen, wann die Ampel die entsprechende Beratung auf die Tagesordnung setzen wird und warum dies noch nicht längst geschehen ist. Die Ampel-Fraktionen sind regelmäßig uneinig und damit weitgehend handlungsunfähig. Sie dealen alles und jedes gegeneinander, weswegen es zu Verzögerungen und Stillstand kommt.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden aber weiterhin an diesem wichtigen Thema dranbleiben und uns dafür einsetzen, dass die Beratung so bald wie möglich auf die Tagesordnung gesetzt wird, damit die vorgesehenen Änderungen so schnell wie möglich beschlossen werden und die Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer endlich in Kraft treten können.

Ich hoffe, dass diese Informationen für Sie hilfreich waren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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