Frage an Carsten Schneider bezüglich Finanzen

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Carsten Schneider
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Carsten Schneider von Gerhard R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schneider,

unter

www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,708309,00.html

ist nachlesbar:

Knapp 460 Millionen Euro an Zuschüssen erhalten die katholische und die evangelische Kirche von den Ländern - zu viel sagen führende Landespolitiker und fordern eine Kürzung. Unterstützung bekommen sie vom Chef-Haushälter der SPD-Bundestagsfraktion.

Die Kirchen erhalten nicht nur Zuschüsse sondern profitieren indirekt davon, dass Spenden für kirchliche Zwecke steuerlich absetzbar sind und es DANEBEN die UNBEGRENZTE steuerliche Abzugsfähigkeit der KIRCHENSTEUER gibt.

Meine Fragen:

Wie hoch sind die jährlichen Einnahmeverluste des Staates durch die unbegrenzte steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer(faktisch einn Mitgliedsbeitrag)?

Warum gibt es - allgemein bekannt - diese steuerliche Subvention NICHT für die Beiträge der Angehörigen von gemeinnützigen Vereinen?

Trifft es zu, dass höchstens 10 % der Kirchensteuer in öffentliche gemeinnützige Tätigkeiten fließen?

Wird sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer auf den Prüfstand kommt?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Sehr geehrter Herr Reth,

auf Ihre Fragen antworte ich Ihnen gern.

"Wie hoch sind die jährlichen Einnahmeverluste des Staates durch die unbegrenzte steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer (faktisch ein Mitgliedsbeitrag)?"

Die Mindereinnahmen durch den Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer betrugen in 2009 insgesamt 2,94 Milliarden Euro. Davon entfielen jeweils 1,25 Milliarden Euro auf den Bund und die Länder und weitere 440 Millionen Euro auf die Gemeinden.

"Warum gibt es - allgemein bekannt - diese steuerliche Subvention NICHT für die Beiträge der Angehörigen von gemeinnützigen Vereinen?"

Auch Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige, einen steuerbegünstigenden Zweck verfolgende Vereine können gemäß § 10b des Einkommensteuergesetzes als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden.

"Trifft es zu, dass höchstens 10 % der Kirchensteuer in öffentliche gemeinnützige Tätigkeiten fließen?"

Wie Ihnen meine Kollegin Frau Bätzing-Lichtenthäler, der sie ebenfalls die Frage gestellt haben, bereits geantwortet hat, können Ihnen die Kirchen sicherlich Fragen zu deren konkreter Mittelverwendung beantworten. Uns liegen solche Aufgliederungen nicht vor.

"Wird sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer auf den Prüfstand kommt?"

Die SPD erarbeitet derzeit ein eigenes Haushaltskonsolidierungskonzept. In diesem Prozess sollte aus meiner Sicht auch die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schneider

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