Inwiefern trägt das GMG zu mehr CO2-Einsparung bei und berücksichtigt die Bezahlbarkeit von Heizenergie besonders von Mieter*innen?
Sehr geehrter Herr Schneider,
das Urteil des BVerwG vom 29.1.26 verpflichtet die Bundesregierung zur Nachbesserung des Klimaschutzprogrammes von 2023 (https://www.bverwg.de/de/290126U7C6.24.0). Die CDU plant nun klimaschützende Maßnahmen abzuschwächen, z.B. durch Streichen der 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien im bisherigen GEG durch das GMG (https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Expose/Energie/gebaeudemodernisierungsgesetz.html, 24.4.26).
Dabei soll z.B. der Einbau von Gasheizungen weiter möglich sein - und die Klimaverträglichkeit mit Grüngasanteil gesichert werden, an dessen Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit es u.a. laut Deutschlandfunk erhebliche Zweifel gibt (https://www.deutschlandfunk.de/neues-heizungsgesetz-waermewende-klimaziele-kosten-haushalte-100.html#deutlicher-rueckschritt-fuer-klimaschutz, 24.4.26).
Ich frage Sie als Umweltminister: Inwiefern trägt das GMG zu mehr CO2-Einsparung bei und berücksichtigt die Bezahlbarkeit von Heizenergie?
Sehr geehrter Frau S.,
wir möchten uns herzlich für die Frage bedanken. Da die Frage direkt an Carsten Schneider in seiner Funktion als Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gerichtet ist, möchten wir herzlich darum bitten, die Frage direkt an das Ministerium zu richten. Dort wird sie mit fachlicher Expertise sehr gerne beantwortet.
Bitte schreiben Sie an folgende Adresse: buergerinfo@bmuv.bund.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundestagsteam Carsten Schneider
