Frage an Carsten Schneider bezüglich Gesundheit

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Carsten Schneider
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Frage von Steffi M. •

Frage an Carsten Schneider von Steffi M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schneider,

wenn in diesem Sommer ein Bildungsfreistellungsgesetz verabschiedet wird, haben große therapeutische Einrichtungen das Problem, dass die Mehrausgaben aufgrund der Grundlohnsummenbindung nicht kompensiert werden können, Thüringen eine verschwindend geringe Menge an Privatpatienten hat.

Zu befürchten sind anhaltende, vielleicht sogar noch zunehmende Abwanderung von Therapeuten oder aber Arbeitskämpfe (siehe Streik in der Rehaklinik in Bad Langensalza).

Gerade die großen therapeutischen Einrichtungen Thüringens, die aufgrund des gesetzlich geforderten, aber nicht gesondert vergüteten Qualitätsmanagements sowie durch 10%-ige Abschläge bei den Heilmittelpreisen durch die Primärkassen ohnehin schon über Gebühr belastet werden, leisten hervorragende Arbeit nach geprüften Qualitätskriterien. Ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber kleinen Praxen, die weder Zertifizierungskosten haben, noch künftig durch Kosten für den Bildungsurlaub belastet werden, wird auf durch das geplante Bildungsfreistellungsgesetz weiter geschwächt.

Es ist daher unbedingt erforderlich, Unternehmen, deren Einnahmen maßgeblich an die Grundlohnsummenbindung gekoppelt sind, vom geplanten Bildungsfreistellungsgesetz auszunehmen, da ihnen eine kalkulatorische Einnahmeerhöhung im Gegensatz zur „freien“ Wirtschaft per Gesetz verwehrt ist und die Grundlohnsummenerhöhung der letzten 15 Jahre 8 mal geringer war als die Inflationsrate des entsprechenden Jahres und auch nicht immer von der Kassen an die Leistungserbringer weitergegeben wurde.

Die Unterbezahlung des therapeutischen Personals in größeren Therapiezentren nimmt dadurch dramatische Ausmaße an, was sich bereits in einer sinkenden Anzahl an Schülern/Studenten und Bewerbern der Bereiche Physio- und Ergotherapie widerspiegelt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass für Unternehmen, deren Einkommen maßgeblich gesetzlich durch die Grundlohnsummenbindung beschränkt ist, im Bildungsfreistellungsgesetz einen Ausnahmestatus bekommen?

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SPD

Sehr geehrte Frau Macher,

da über das Gesetz auf Landesebene entschieden wird, gebe ich Ihr Anliegen gern an den Erfurter SPD-Landtagsabgeordneten Frank Warnecke weiter. An ihn können Sie sich auch jederzeit direkt wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schneider

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